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UFSZ3K ZRV/0337-Z3K/10Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Kabotage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2012

…Kroatien nach Italien zur Aufnahme von Transportgut in Italien mit dem Ziel es nach Österreich einzuführen oder es durch Österreich durchzuführen macht einen unerlaubten Drittlandsverkehr nicht zu einem erlaubten. Auf der Rückseite jeder Genehmigung "Kroatien 1 Euro 2" wird in beiden Sprachen auf die besonderen…

GK-0500Montenegro
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt…

UFSL FSRV/0034-L/12Beschwerde gegen Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen einen Verband wegen des Verdachts der Hinterziehung von Eingangsabgaben gem. § 35 Abs.3 FinStrG iVm § 3 Abs.3 VbVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.10.2012

…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…

GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt…

GK-0500Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt…

GK-0500Serbien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt…

GK-04202. Drittstaatenbereich
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.

GK-0410Schweiz
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Schweiz | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) | nein |   | Schweizerische Lizenz (Abschnitt 2.5.); Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Dreiländerverkehr mit Drittländern (Beförderungen von/nach Österreich von/nach…

GK-0410Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Nicht angeführte Länder | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Rundfahrten…

GK-0500Türkei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Drittlandverkehr nur mit besonderer Genehmigung; 3.Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]   | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt…

UStR 2000 Rz 466–4673.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…

GK-04102.3. Interbus-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…

GK-0500Nordmazedonien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen insoweit, als nur die Genehmigungspflicht entfällt…

BFG RV/5200241/2013Kabotage und Freihafen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.04.2018

…einschließlich Anhänger). Die von der Bf verwendete und auch für den Drittlandsverkehr gültige Belohnungsgenehmigung gilt nach dem Wortlaut derselben "für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der Türkei" und berechtigte die Bf für eine Hin- und Rückfahrt. Nicht unwesentlich erscheint dem BFG an dieser Stelle…

BFG RV/5200068/2013Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets zugelassenen Zugmaschine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2017

…der Gemeinschaft erfolgt sei. Für die Vorschreibung der Zollschuld sei bei einer fehlenden Genehmigung für das Entladen der Mitgliedstaat des Entladens zuständig. Die vorgelegte Belohnungsgenehmigung sei für den durchgeführten Drittlandsverkehr nicht gültig gewesen, mit dem Eintritt nach Österreich sei die Zollschuld entstanden. Freizonen seien Teil…

UFSL FSRV/0086-L/10Beschwerde gegen Einleitungsbescheid gegen einen beschuldigten Verband wegen Verdachts der Hinterziehung von Eingangsabgaben (im Zusammenhang mit unzulässiger Kabotage durch ein Sattelzugfahrzeug)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.09.2012

…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…

UFSL FSRV/0056-L/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen einen beschuldigten Verband gem. § 3 Abs. 3 VbVG iVm § 28a FinStrG wegen Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 35 Abs. 3 FinStrG) im Zusammenhang mit unzulässiger Kabotage (Warenbeförderung mit drittländischer Sattelzugmaschine und Sattelauflieger).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.08.2012

…von Österreich nach Türkei sowie zum Transit durch Österreich, für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1…

UFSL FSRV/0033-L/10Beschlagnahme eines Sattelzugfahrzeuges gem. § 89 Abs. 1 FinStrG zur Verfallsicherung wegen widerrechtlicher Kabotage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.03.2010

…von Waren zwischen der Türkei und Österreich sowie zum Transit durch Österreich berechtige, mit sich geführt; für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre hingegen entweder eine spezielle "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine sog. "CEMT-Genehmigung" erforderlich gewesen. Es liege somit ein iSd Art.558 Abs.1 lit.c) ZK…

BFG RV/5200004/20231. Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels 2. Keine Entstehung der Einfuhrabgabenschuld nach Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK bei Binnentransporten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2024

…eine solche Beschränkung dar. Die Ausnahmen von der güterbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht für Transporte mit in Serbien zugelassenen Kraftfahrzeugen würden ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr gelten und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage). Für den Drittlandverkehr würden die Ausnahmen insoweit gelten, als nur die Genehmigungspflicht entfalle. Die Verpflichtung…