…24 Abs. 7 EStG 1988 bei der Personengesellschaft (für alle Gesellschafter) zum Teilungsstichtag führt. Zu den steuerlichen Wirkungen beim Rechtsnachfolger siehe Rz 1624 f. 5.1.8.1.2. Drittelbegrenzung Rz 1530: Ausgleichszahlungen zwischen den am Teilungsvorgang beteiligten Steuerpflichtigen dürfen nach § 29 Abs. 2 UmgrStG…
…nicht durch Adaptierung der Teilungsmassen oder durch Querbeteiligung herstellbar sein, ist die Regel des § 37 Abs. 4 UmgrStG über Zuzahlungen bei nicht verhältniswahrenden Spaltungen im Rahmen der "Drittelbegrenzung" entsprechend anzuwenden. Siehe; siehe dazu Rz 1737. Zuzahlungen in Ergänzung zum Austausch von Anteilen haben dabei zwischen…
…Es hat daher sowohl bei der Ermittlung des positiven Verkehrswertes als auch bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Drittelbegrenzung von Ausgleichszahlungen (Rz 1530) außer Betracht zu bleiben. Rz 1547: Der positive Verkehrswert muss bei dem von der teilenden Personengesellschaft unmittelbar übertragenen Vermögen gegeben sein…
…werden. Steuerlich beachtlich ist aber eine Vertragsklausel, die eine Adaptierung der Ausgleichszahlungen (im Rahmen der Drittelbegrenzung) und der Ausgleichsposten vorsieht, soweit abgabenbehördliche Feststellungen zu Änderungen der Buch- und Verkehrswerte führen und eine auf die Fristenwahrung bezogene Vertragsklausel (siehe Rz 1543) und eine aufschiebende Bedingung, deren…
…geführt hätte. 5.3.5.3. Einlagen als verdeckter Spitzenausgleich Rz 1609: Einlagen zum Zwecke der Herstellung einer den gesellschaftsvertraglichen Beteiligungsverhältnissen entsprechenden Teilungsmasse kurz vor dem Teilungsstichtag (Richtwert: 6 Monate) können als verdeckter Spitzenausgleich Ausgleichszahlungscharakter haben und fallen diesfalls unter die Drittelbegrenzung des § 29 Abs…
17.6.3 Drittelgrenze Rz 1248ep: Ist eine beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des…
27.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8) Rz 7396: In § 37 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind die Gründe taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., Gde X, N-Straße-xx, vertreten durch die XY Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, GDe Y, G-Straße-xy, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2016 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Engljähringer & Fleisch Steuerber OG, Bahnhofstraße 21, 6830 Rankweil, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 8. August 2017 hinsichtlich Einkommensteuer 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a , gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 24. Oktober 2016, betreffend Einkommensteuer 2015(Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
17.4 Anwendungsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a Abs. 4 KStG 1988 17.4.1 Allgemeines Rz 1248bw: § 10a Abs. 4 KStG 1988 regelt folgende Voraussetzungen für die Hinzurechnung von Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften, die kumulativ erfüllt sein müssen: Passiveinkünfte von mehr als einem Drittel der…
22.4.3.1.2 Umfang der Befreiung Rz 6634: Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt grundsätzlich eine Gebäudebefreiung dar, wobei auch der Grund und Boden insoweit einbezogen wird, als der Grund und Boden der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt…