…für Auslandsprämien, die als Sonderzahlungen der in Rumänien erbrachten Arbeitsleistung zuzurechnen sind und die daher auch für die steuerliche Erfassung in Rumänien offengelegt worden sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
…führen. Unter Punkt 4 seiner Stellungnahme brachte der steuerliche Vertreter wider die in der Beschwerdevorentscheidung angeführte EAS-Auskunft 3331 vom 20.08.2013 vor, dass diese EAS Auskunft bereits im ersten Absatz auf das "Dreistufenprinzip" hinweise, auf das in den EStRL Rz 33 eingegangen werde…
…angeführte EAS ist daher auf den anders gelagerten Sachverhalt beim Beschwerdeführer nicht anwendbar. Trotzdem ergibt sich aus dem im EAS angeführten Dreistufenprinzip im Zusammenhang mit der Ermittlung des Jahressechstels die in der Abgabenerklärung des Bf. beantragte begünstigte Besteuerung seiner in Österreich steuerpflichtigen sonstigen Bezüge. Es…
…habe das BMF in Hinblick auf den konkreten Fall des Bf ein anderes Konzept vertreten: Bei der Anwendung von DBA sei von einem „Dreistufenprinzip“ auszugehen. Stufe 1 Prüfung der potenziellen Steuerpflicht in Österreich Stufe 2 Prüfung der Einschränkungen dieser Steuerpflicht durch ein DBA Stufe 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer über die Berufung der T PV GmbH, Adr, vertreten durch Prof. Mag. Dr G, Adr1, vom 7. April 2011…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch ****Rechtsanwälte, über die Beschwerde vom 25.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, vom 20.07.2016, Erf.Nr. 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 5. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***BF-Adr***, über die Beschwerde vom 23. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2021 betreffend Grunderwerbsteuer 05.02.2021, Steuernummer ***BF-StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr***, zu…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Günter Wellinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 19, 1010 Wien, gegen die von der belangten Behörde Finanzamt für Großbetriebe zu Steuernummer ***BF1StNr17*** am 11. Mai 2023 ausgefertigten Bescheide über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat E 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gerhard Augustin und Mag. Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX…
Die großzügige und von den Übereinkommen vorgegebene Regelung des Gesetzgebers in § 79 KFG 1967 erscheint auch unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass es sich nach der Terminologie des KFG 1967 um Fahrzeuge ohne Standort im Inland handelt und diese grundsätzlich im Staat ihres Standortes (ihrer überwiegenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn A. B., Wien, 2. die Firma C-GmbH, Wien, beide vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Robert Igáli-Igálffy, Landstraßer Hauptstraße 34, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich betreffend die Bescheidbeschwerde der Bf. Anstalt, Fürstentum Liechtenstein situiert, StNr.: X1, vertreten durch Lenz, Bereuter, Gehrer, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & CoKG, Eisengasse 34, 6850 Dornbirn, vom 15.04.2016, gegen die Zurückweisungsbescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…