…weil die direkt geleisteten Großmutterzuschüsse der H. AG (damals Mutter der Bw.) an die S GmbH (damals Tochter der Bw.) fiktiv durchaktiviert wurden. Während sich die Abgabenbehörde durch die höchstgerichtliche Entscheidung bestätigt sieht, dass die streitgegenständlichen Doppelabschreibungen von Großmutterzuschüssen im Konzern nicht zulässig sind reklamiert…
…00 (Rechtssache Develop) abgegangen ist und Großmütterzuschüsse bei der Enkelgesellschaft dann Gesellschaftsteuerpflicht begründen, wenn sie von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft gezahlt werden, um den Wert der Gesellschaftsanteile an dieser zu erhöhen, und wenn diese Erhöhung vor allem im Interesse der Muttergesellschaft als einzige Gesellschafterin…
…dürfen, den Aufbau von komplexen Konstruktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen in bekannten Steueroasen rechtlich abzusichern und solcherart finanzbehördlich noch zu unterstützen; und zwar auch dann nicht, wenn keine österreichischen (Ertrags)steuern umgangen werden und kein Rechtsmissbrauch im Sinn des österreichischen Steuerrechts vorliegen sollte. 20. Juli…
…mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter den Begriff "Dividenden" im Sinn von Artikel 10a des Abkommens zu…
…die eine US-Konzerngesellschaft auf Grund von Reklamationen des US-Kunden zugesagt hat, weder zur Gänze noch auch teilweise der österreichischen Konzerngesellschaft angelastet werden. Dies wäre nur dann vertretbar, wenn die österreichische Konzerngesellschaft diesen Aufwand durch mangelhafte Arbeit mitverursacht hätte. Besteht der vom US-Kunden…
…werden wie im Fall von Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften, erscheint aus dem Gesichtspunkt der EU-Prinzipien (insb. Art. 52 EG-Vertrag) ebenfalls unbedenklich. Wesentlich ist allerdings, daß die österreichische Holdinggesellschaft auch tatsächlich eine wirtschaftliche Funktion erfüllt, die durchaus in einer einheitlichen Koordinierung und Konzentration der Interessen…
…als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zinsen können daher auch nicht den…
…GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe von 91.000 Euro einer deutschen Kapitalertragsbesteuerung einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 14.400 Euro unterworfen (Nettoüberweisung sonach 76.600 Euro), tritt im Ergebnis ein internationaler Zurechnungskonflikt ein…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im…
…4 KStG 1988 liegt eine der Firmenwertab(zu)schreibung unterworfene Beteiligung bei Anschaffung einer solchen von mehr als 50% des Nennkapitals vor. Im Falle des Vorliegens einer Beteiligungsgemeinschaft kann aber auch für geringere Beteiligungen des Haupt- und der Minderbeteiligten eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Wird zunächst…
…hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich…
…zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgelöst. Ob ein solcher Fall (dh. in Österreich steuerpflichtige Zinsen und keine steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung) gegeben ist, kann aber nicht im EAS-Verfahren beurteilt werden…
…hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich…
…neben dem Jahresgewinn 04 auch thesaurierte Gewinne aus den Jahren 01 bis 03 in Höhe von 600. In der Bilanz zum 31.12.05 nimmt die A-GmbH eine Teilwertabschreibung der Beteiligung an der B-GmbH im selben Ausmaß vor. Werden keine fundierten Argumente vorgebracht…
…ihre Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft einer von der deutschen Gesellschaft abgespalteten deutschen GmbH überträgt, dann sprechen diese Gegebenheiten dafür, dass seitens des zuständigen österreichischen Finanzamtes auf der Grundlage von § 5 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Auskunftsweg die Kapitalertragsteuerbefreiung für jene fiktive Gewinnausschüttung…
…1988 ergänzt; darnach wird die primäre Verlustverwertung bei Inlandsbetriebstätten der M-GmbH von Deutschland erwartet. Das dem § 102 EStG 1988 zugrunde liegende Prinzip (Österreich übernimmt die Verlustverwertung von Auslandsunternehmen nur "subsidiär" gegenüber dem Ansässigkeitsstaat) kann nicht nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss…
15.7.2.4.6.4 Objektverknüpfung Rz 1135: Die enge Verzahnung von Beteiligungserwerb und dadurch mittelbar erworbenem Betrieb hat weiters zur Folge, dass im Falle des Vorliegens mehrerer (Teil-)Betriebe im Anschaffungszeitpunkt das spätere Ausscheiden eines dieser (Teil-)Betriebe (zB Veräußerung, Einbringung) ab dem…
…Wertminderung an der Untergesellschaft (Mutter) aus der Wertminderung an der nicht gruppenzugehörigen Zielgesellschaft resultiert. Dabei muss die Wertminderung jenen Teil der von der Muttergesellschaft aktivierten Anschaffungskosten betreffen, der im durchgeleiteten Großmutterzuschuss besteht. Die Teilwertabschreibung muss durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden ermittelt werden. Sofern…
…2020, Ro 2019/13/0018). Rz 1266ag: Auf Zinsen aus der Fremdfinanzierung von Zuschüssen und Kapitalerhöhungen ist das Abzugsverbot gemäß § 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988 dann anwendbar, wenn die fremdfinanzierten Zuschüsse und Kapitalerhöhungen in Zusammenhang mit schädlichen Beteiligungserwerben im Konzern im Sinne des …
…im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG, weil die Mutter-Tochterrichtlinie auf diese Fälle keine Anwendung findet. Denn die Einbeziehung von…