RIS AI
104 902 Treffer404 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…BGBl. Nr. 677/1977 idgF), wie zB: ICMPD (Internationales Zentrum für Migrationspolitik), BGBl. III Nr. 145/2000, Wassenaar Arrangement, BGBl. Nr. 661/1996, Vorläufiges Sekretariat des Donauschutzübereinkommens, BGBl. Nr. 501/1995, Dienststelle Wien des Europäischen Patentamtes, BGBl. Nr. 672/1990, OSZE, BGBl. Nr. 511/1993…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Internationales Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD), BGBl. III Nr. 127/1997 (Art. 2); Sekretariat des Wassenaar Arrangements, BGBl. Nr. 661/1996 (§ 2); Vorläufiges Sekretariat des Donauschutzübereinkommens, BGBl. Nr. 501/1995 (§ 3); Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts, BGBl. Nr. 672/1990 (Art. 16); Einrichtungen der OSZE in…

VB-05002.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

2.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz (1) Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre. (2) "Vertragsstaat" ist…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

2. Befreiungsbestimmungen nach AbkommenBefreiungen durch Einräumung von Privilegien 2.02.1. Anwendung der Befreiungsbestimmungen im Abschnitt 2. (1) Die Befreiungsbestimmungen sind ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge anzuwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: Befreiungen, die für Einzelpersonen der Organisationen gelten, sind hier nicht berücksichtigt…

VB-03306.2.1. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

6.2.1. Einfuhr (1) Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23), ausgenommen von lebenden Exemplaren, durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, sind von den Beschränkungen ohne weitere Bedingungen ausgenommen. Diese Waren müssen allerdings…

AH-11203. Befreiungen durch Abkommen zur Hilfeleistung
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

  Der gegen die Ukraine geführte Krieg bringt unfassbares Leid über die dortige Bevölkerung, führt zu Vertreibung und zu Fluchtbewegungen durch ganz Europa. Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich, wie schon in Vergangenheit, hilfsbereit und unterstützen gemeinsam mit vielen anderen aus ganz Europa die aus…

VB-0330Anlage 10
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

Anlage 10 Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen | Anhang VO 338/97 | Person mit normalem Aufenthalt in der EU (> 185 Tage/Jahr) | Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU | | erstmalige Einfuhr in die EU | Wiedereinfuhr in die EU…

ZK-203011.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370) 11.5.1. Warenkreis Die Abgabenbefreiungen unterscheiden sich nach der Kategorie der Organisation und nach der Kategorie des Angestellten. 11.5.1.1. Kleine (= regionale) Internationale Organisationen (362, 364) Für…

ZK-203011.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321) 11.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der dem Personal der unter Abschnitt 11.1. genannten Vertretungen angehörenden ausländischen Diplomaten und Berufskonsuln sowie der in ihrem Haushalt…

VB-08003.3. Einfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

3.3. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 3…

ZK-203011.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360) 11.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die ausschließlich zum dienstlichen Ge- oder Verbrauch Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet eingeführt werden, wie beispielsweise Dienstbedarf (Amtserfordernisse, Büromaterialien und Einrichtungsgegenstände für Amtsräume, Kurznummer 9930 1600), Dienstfahrzeuge…

VB-08005.2. Durchfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

5.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 5.2.1.) und b)ein Notifizierungs- und Begleitformular (siehe Abschnitt…

GK-0900Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

Anlage 1 Ausländische Kraftfahrzeuge, die von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Ausländischen Kraftfahrzeugen ist gemäß § 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG 1992 die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuräumen (siehe auch Abschnitt 2.2.): Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen - in alphabetischer Reihenfolge nach den…

ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…

VB-03300. Einführung
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz…

VB-08004.2. Ausfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

4.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 4…

BFG RV/7104042/2018Zustellung eines Einkommensteuerbescheids in Italien nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2020Teil 4/5

§ 19. (1) Dokumente, die weder zugestellt werden können, noch nachzusenden sind oder die zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber nicht abgeholt worden sind, sind entweder an den Absender zurückzusenden, an eine vom Absender zu diesem Zweck bekanntgegebene Stelle zu senden oder auf Anordnung des Absenders nachweislich…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

8. Unregelmäßigkeiten 8.1. Allgemeines 8.1.1. Entstehung der Zollschuld Art. 79, 85 UZK Entstehung Wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entsteht entsprechend der begangenen Verfehlung die Zollschuld. Bemessungsgrundlagen Für Waren unter teilweiser Befreiung wird gemäß Art. 77 Abs. 1 UZK…