…dass die vom Kommanditisten RL erzielten Einkünfte nicht wie erklärt solche aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund seiner Tätigkeit in der Komplementärgesellschaft. (im Folgenden: GmbH) darstellten, sondern als Vergütungen für von ihm an die GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erbrachte Leistungen anzusehen seien und gemäß…
…zB der Gehalt für den an der KG angestellten Kommanditisten (VwGH 21.2.1990, 89/13/0060), Entlohnung für Werkverträge (freiberufliche und gewerbliche Dienstleistungen) sowie damit in Zusammenhang stehende Pensionszahlungen. Rz 5866: Im Fall einer GmbH & Co KG und vergleichbarer Rechtsformen liegen Sonderbetriebseinnahmen (Vergütungen iSd…
…eine GmbH mit fremden Gesellschaftern aussteigen oder kündigen würde. Rz 796: Eine Darlehensgewährung an die KG durch eine Komplementär-GmbH, die Arbeitsgesellschafterin ist, spricht dafür, die Geldhingabe als Einlage und nicht als verdeckte Ausschüttung zu betrachten. Die Arbeitsgesellschafterin entfaltet nämlich keine gewerbliche Tätigkeit, der die…
…Angestellten einer GmbH die Geschäftsführung des Einzelunternehmens eines Anteilsinhabers ohne Weiterverrechnung besorgt, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Nur insoweit, als bereits eine Kostenverrechnung an die Einzelfirma vor Ablauf des Wirtschaftsjahres vorgenommen wurde und die Betriebsprüfung den Rückforderungsanspruch nur betragsmäßig ergänzt hat, ist von der Vorschreibung…
…Verhältnissen des Tätigkeitsjahres und nicht nach jenen des Zuflussjahres vorgenommen werden. Die auf die Arbeitsleistungen zugunsten der österreichischen GmbH entfallenden Gehaltsaufwendungen mindern nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen die Gewinne der österreichischen Tochter-GmbH. Gegen eine Weiterbelastung solcher Aufwendungen an die österreichische Tochter-GmbH kann daher seitens der österreichischen…
…Gewinnabhängige Tätigkeitsvergütungen, die nachträglich beschlossen werden, sind dann keine verdeckten Ausschüttungen, wenn die Vereinbarungen nicht als Ausdruck einer Beherrschung der Gesellschaft im Sinne gleichgerichteter Interessen anzusehen sind und zudem die Summe aus Vergütung und Gehältern nicht überhöht ist. Die Vereinnahmung von Provisionen einer Hausverwaltungs-GmbH…
Werden in Österreich Kommanditgesellschaften (GmbH & Co KGs) gegründet, deren Aufgabe darin besteht, Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften…
…Deutschland von Relevanz. Der Umstand, dass die deutsche KG Arbeitslöhne auszahlt und diese an die österreichische KG weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber für die steuerliche Erfassung der Gesellschafterentgelte unbeachtlich. Denn aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie bilden sämtliche Dienstleistungsvergütungen, die ein…
…EStG 1988 dar (Verwaltung fremden Vermögens). Ist allerdings die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt und der Vorstand bei Ausübung seiner Tätigkeit organisatorisch in die Stiftung eingegliedert (zB wenn die volle oder überwiegende Arbeitskraft für die Tätigkeit in der Stiftung eingesetzt wird), liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor.…
…einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den…
…der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der deutschen GesmbH angelastet werden und dass die Geschäftsführertätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde. Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten…
…in Liechtenstein (VwGH 15.3.1995, 92/13/0178); Rentenleistung durch die GmbH an den ausgeschiedenen Gesellschafter, die aber als Teil des Preises für die Abtretung der Anteile an die neuen Gesellschafter anzusehen ist (VwGH 5.12.1991, 90/13/0056); Abstandzahlung für nur vorgetäuschte…
…Denn bei konsequenter Verfolgung dieser Konzeption müssten die von der österreichischen GmbH an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen bei dieser von der deutschen Körperschaftsbesteuerung freigestellt werden und es dürfte der Geschäftsführer aus dem Titel der Erzielung von Geschäftsführereinkünften gleichfalls keiner deutschen Besteuerung unterzogen werden. 21…
…dass dann, wenn die Geschäftsführungstätigkeit einem in der polnischen GmbH bestehenden Geschäftsführerbüro zuzurechnen ist, das Besteuerungsrecht Polen überlassen werden muss und folglich in Österreich Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) zu gewähren ist. Eine ausschließliche Zurechnung an das polnische Büro könnte indessen dann nicht erfolgen, wenn die Geschäftsführertätigkeit…
Besteht in Deutschland und in Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung…
…des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH treffen, die an der Gesellschaft nicht beteiligt…
…gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann ist dies eine nach deutschem Recht getroffene Feststellung, der vom BM…
…alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG. unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten…
…GmbH unangemessen hohe Gehälter an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt, die zugleich auch Kommanditisten der KG (stille Gesellschafter) sind (VwGH 7.2.1989, 86/14/0121, 86/14/0122), die KG (stille Gesellschaft) der GmbH deren Aufwendungen für die Geschäftsführung unangemessen niedrig vergütet, die Komplementär-GmbH…
…Abschn. 24 des Durchführungserlasses (AÖF Nr. 61/1961) enthaltenen Auslegungsgrundsatz darf Österreich Besteuerungsansprüche, die ausschließlich auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes entstehen, nicht wahrnehmen. Nur soweit die Bezüge auf tatsächlich in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen (und 3.000 US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß …