…10*** Hin- und Retourfahrt | 192 KM | 82,56 Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Für die Bfin., geb. am ***16***, entstanden nach einer Brustoperation (links) und damit in Zusammenhang stehenden Therapien (wegen Narbenbildung) /ärztlichen Behandlungen Kosten. Ob diese mit - oder/und ohne Selbstbehalt…
…die Krankenkassen die Kostenübernahme bei rein ästhetischer Indikation. Anders liegt der Fall bei einer sogenannten Brustfehlbildung: hier liegt eine Erktrankung per definitionem vor und das Erscheinungsbild der Brust kann auch aus ärztlich-objektivierbarer Sicht so belastend für die Patientin sein, dass eine Brustoperation empfohlen wird…
…Umsatzsteuerrichtlinien 2005 (Erlass des BMF vom 11.7.2005, BMF-010219/0133-IV/9/2005) und das Umsatzsteuergestz in § 6 Abs. 1 Zif 19. sogar erst i.d.F. des AbgÄG 2012 in ihrer Textierung die Steuerbefreiung von therapeutischen Zwecken bzw. einer Heilbehandlung abhängig machen…
…ist zu sagen, dass dieser lediglich in der Erklärung medizinischer Fachausdrücke in der Honorarnote besteht: "Diagnose: Mammahypoplasie beiderseits (in Verhältnis zur Körpergröße und Gewicht zu kleine Brust, kleiner als A), Therapie: Mammaaugmantation beiderseits in AN (Brustvergrößerung beiderseits))". Ein Hinweis auf eine ungleiche Größe der Brüste…
…Beschwerdesache des Adr betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 28.03.2013 über Einkommensteuer (AN) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…Sie muss zwangsläufig sein. 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Aufwendungen, die durch eine Krankheit verursacht werden, sind außergewöhnlich und erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert. Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung…
…EStG 1988, ABC der außergewöhnlichen Belastungen, "Krankheitskosten"). Das Finanzamt hat bereits treffend darauf hingewiesen, dass kosmetische Operationen nur dann als zwangsläufig erwachsen anzusehen sind, wenn ihre medizinische Erforderlichkeit (Wiederherstellung nach Verletzungen oder bei Verunstaltungen und Gefahr psychischer Krankheit) nachgewiesen wird (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz…