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5 Treffer1597 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…stellen einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. Gleiches gilt für den Verkauf von Speisen und Getränken. Musik-, Tanz- und Gesangsveranstaltungen Rz 288: Siehe Rz 303 "Unterhaltungsdarbietungen von Musik-, Brauchtums- und Gesangsvereinen". Pferdebetreuung, Pensionstierhaltung Rz 289: Übernimmt ein (Reit-)Verein das bloße Einstellen von Pferden ohne Betreuung der…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Teilnehmern der Aktivität auszugehen. Zur Glaubhaftmachung der Teilnahme an derartigen Aktivitäten können beispielsweise auch Gruppenfotos herangezogen werden. Beispiel: Ein Gesangsverein veranstaltet eine Weihnachtsfeier im örtlichen Gasthaus für seine 14 Mitglieder, wovon 13 Mitglieder teilnehmen und bezahlt dafür insgesamt 1.200 Euro. In einer Durchschnittsbetrachtung beträgt…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…bestimmten Frist und andere Punkte mehr. Was die Vereinszwecke betreffe vertrat der Amtsbeauftragte die Auffassung, dass er sich die Frage stelle, ob durch die Aktivitäten des Vereins die begünstigten Vereinszwecke gefördert werden würden. Nach den vorhandenen Unterlagen sehe er weniger eine Förderung des Brauchtums als…

UFSW RV/2469-W/07Aufwendungen für ein ortsübliches Totenmahl sind auch steuerlich - unter bestimmten Voraussetzungen - abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.11.2007

…ist altes Brauchtum und stammt aus Zeiten in denen Trauergäste, die von weit herkamen - zur Stärkung - auch bewirtet wurden. Heute ist das Wort "Leichenschmaus" aus sprachlichen Gründen etwas in Misskredit geraten. Wir meinen vollkommen zu Unrecht. Gerade das gemeinsame Essen nach einer physisch und psychisch…

EAS 1555Deutsche Chor-GMBH mit Gastauftritten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 451/1/1-IV/4/9917.11.1999

Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für…