…oder fehlender Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Verstümmelung, Verunstaltung oder einem Gebrechen verbundene körperliche oder psychische Beeinträchtigung zu mildern oder zu beseitigen. Blindensoftware und die zur Anwendung derselben erforderlichen Schulungen sind als in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behinderung stehende Hilfsmittel, im Sinne des …
…schreiben. 5. Außer Streit steht die Abzugsfähigkeit der Software HDGUARD 9 im Betrag von € 46,29 als Hilfsmittel iSd des § 4 der VO. 6. Die Bf. hat für die Anschaffung des Laptops samt Blindensoftware keine Kostenersätze erhalten. III. Rechtslage 1. Gemäß § 34 Abs. 1…
…Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Kosten von Schulungen für die Benutzung einer Blindensoftware als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind. Der Berufungswerber hat bei der Einbringung der Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastungen die Variante nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen gewählt, weshalb die Kosten der…
…erlangt und handelt es sich in Bezug auf ein iPhone im Gegensatz zu beispielsweise Prothesen, Rollstühlen oder aber auch der von der beschwerdeführende Partei angesprochene Blindensoftware keinesfalls um ein Wirtschaftsgut, das nur für bestimmte individuelle Personen verwendbar wäre oder dessen Beschaffenheit spezifisch nur für Behinderte…
…ein behinderungsbedingtes Krankenbett mit Hydraulikanlage) sind als Hilfsmittel im Sinne der VO anzusehen. Auch Blindensoftware und die zur Anwendung derselben erforderlichen Schulungen sind als in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Behinderung stehende Hilfsmittel im Sinne des § 4 der Verordnung anzusehen [Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Siegfried Köhldorfer, Dr. Barbara Postl und Leopold Pichlbauer über die Berufung der Bw. vom 30. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 21. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…