…sie wie ein Verein organisiert sind, der unabhängig von Mitgliederzahl und Mitgliederwechsel fortbesteht und als wirtschaftlicher Träger einer bestimmten Tätigkeit anzusehen ist. 1.2.1.3.2.3 Belegschaften von Unternehmen Rz 106: Belegschaften von Unternehmen können Personenvereinigungen im Sinne des § 3 KStG 1988 sein…
…ABGB. Auch eine Entgeltlichkeit liege vor, die Gegenleistung der Bf. bestehe in der Verpflegung der jeweiligen Belegschaften oder Kundschaften. Die Abschreibung der "Standortrechte" auf 7 Jahre sei mit einem früheren Prüfer der Großbetriebsprüfung vereinbart worden. Die Abnutzbarkeit der "Standortrechte" ergebe sich aus der befristeten bzw…
…warten und ein Getränk konsumieren; Tisch Nr. 12 wurde an Tisch Nr. 11 für größere Belegschaften angefügt. Dem wird im Bericht der Außenprüfung entgegnet, dass im gesamten Kalenderjahr 2013 Buchungen für den Tisch Nr. 2 nur an 7 Tagen stattgefunden haben, wobei die letzte am…
…muss den Vorteil allen Arbeitnehmern gewähren" nicht erfüllt. Die zweite Alternative, dass der Vorteil bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt wird ist im vorliegenden Fall ebnso nicht erfüllt. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer sind Belegschaften, die sachlich begründet und betriebsbezogen zu einer Gruppe zusammengefasst werden können. Aus…
…der TA-AG und der Bw.. Aufgrund der Bestimmungen des Postbetriebsverfassungsgesetzes zählten auch die im Konzern der TA-AG verwendeten Beamten zu den jeweiligen Belegschaften. Das Gegenüber der Belegschaft werde vom Gesetzgeber des ArbVG/PBVG als Betriebsinhaber bezeichnet. Betriebsinhaber im vorliegenden Fall sei allerdings weder…
… 15 AktG, § 115 GmbHG) dient. 4.4.2 Besteuerung Rz 174: Als betriebliche Privatstiftung hat die Belegschaftsbeteiligungsstiftung das ihr vom Stifter/von den Stiftern zugewendete Vermögen unabhängig davon als Betriebseinnahme anzusetzen, ob es sich dabei um die Beteiligungen selbst, Beträge zur Beteiligungsanschaffung oder um Beträge…
Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…