…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 36.424,84 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 37.430,05 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 97.543,30 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 68.894,35 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 136.418,14 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 2.764,52 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 75.862,01 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 29.10.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 9.308,78 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 26.1.2010 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 17.449,16 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2010 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 1.655,69 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 26.1.2010 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 20.807,04 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 18.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 5.504,06 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 23.12.2009 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 4.278,75 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…dass Partizipationskapital in Form einer Daueremission von der Bw. begeben worden war. Mit Bescheid vom 26.1.2010 wurde die Gesellschaftssteuer mit dem Betrag von 4.646,38 € vom Finanzamt festgesetzt. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass gemeinschaftsrechtliche…
…Gebühren und Verkehrsteuern vom 24.6.2009, ErfNr. X1**** , StNr. x2**** betreffend Gesellschaftsteuer für die Begebung von Partizipationskapital und Kosten des Börseganges für die Kapitalerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben: Der angefochtene Gesellschaftsteuerbescheid wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt:…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen“. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte: Die Begebung von Partizipationskapital unterliegt der Gesellschaftsteuer. (VwGH 22.5.1997, 95/16/0313…
…geführtes Bankinstitut, hatte im Jahre 2009 in mehreren Tranchen Partizipationskapital ("Emission 2009") begeben. Davon zeichneten die ABC-Bank 600 Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennbetrag von € 30.000.000,00, das DEF-Institut 616 Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennbetrag von € 30.772.982,00, und schließlich…
…Erkenntnis des VwGH 7.12.2000, 97/16/0506 ableiten. Dem Schreiben wurden beigelegt der Zeichnungsvertrag betreffend 300 Partizipationsscheine abgeschlossen zwischen der Bw. und der Zeichnerin, die Bedingungen für die Begebung von Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG der Bw. vom 4.12.2009 und…
…Gesetzestext nicht gefordert wird. Bei der Beurteilung als Genussrecht im gegenständlichen Fall auch nicht, da der Partizipationsberechtigte ohnehin am Gewinn (gewinnabhängiger fixer Zinssatz) und voll am Verlust der begebenden Gesellschaft beteiligt ist. Der Unabhängige Finanzsenat tritt der Ansicht der Bw. entgegen, dass die Nichteinräumung des…