…bis 1690: derzeit frei. 11.9. Fahrausweise als Rechnung 11.9.1. Fahrausweise allgemein Rz 1691: Unter Fahrausweisen sind Urkunden zu verstehen, die zur Inanspruchnahme von Personenbeförderungsleistungen berechtigen, also einen Beförderungsanspruch des Inhabers dokumentieren. Als Fahrausweise sind ua. Fahrscheine und Fahrkarten für Einzelfahrten, Flugscheine, Mehrfahrtenblocks…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], über die Beschwerde vom 20.11.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.10.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der ÖBB…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 3. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 3. März 2010 und die Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2010 werden gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Name, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.05.2009, betreffend Gewährung der Tagesgelder als Werbungskosten zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH & CoKG, 8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, vom 16. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 22. September 2003 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Juli 2003 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 14. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 4. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 27. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Fde., Str., vertreten durch die Brändle Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 6850 Dornbirn, Rosenstraße 23c, vom 2. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 15. September 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Bfin., der Herr XY gemäß § 257 BAO beigetreten ist, beide vertreten durch die StB., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. November 2009, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, 1) über die Beschwerde vom 29.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 21.09.2015 zu St.Nr. 000/0000 betreffend Einkommensteuer 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr ***FA***) vom 18. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie über die Beschwerde vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 22. März 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 4. März 2016 und vom 14. März 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 20. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 6. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte im Zuge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr, vom 13. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 10. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 17. März 2003 der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, in 1010 Wien, Herrengasse 2-4, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 31. Oktober 2002 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Maria-Luise Wohlmayr, Dr. Walter Zisler und Mag. Otmar Sommerauer im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl über die Berufung der Bw., Adresse_1, vertreten durch Meindl & Partner Steuerberatungs GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid des FA vom 20. August 2014, Steuernummer StNr, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wie folgt geändert: |…