…die den Kindergarten besuchen, befördert werden, ist einen Nebenleistung zur Hauptleistung "Kindergartenbetrieb" (VwGH 17.9.1996, 93/14/0055). Rafting - Personenbeförderung tritt in den Hintergrund (siehe Rz 1313). Sommerrodelbahn siehe Rz 1313. Beförderungsnebenleistungen: Werden das Beladen, Entladen, Inkasso (EuGH 12.6.1979, Rs C-126…
6. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) 6.1. Steuerbefreiungen 6.1.1. Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung Siehe Rz 1051 bis Rz 1130. 6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3…
6.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen 6.1.3.2.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 712: Die Steuerbefreiung nach §§ 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb UStG 1994…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Maria-Luise Wohlmayr, Dr. Walter Zisler und Mag. Otmar Sommerauer im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl über die Berufung der Bw., Adresse_1, vertreten durch Meindl & Partner Steuerberatungs GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], über die Beschwerde vom 20.11.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.10.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der ÖBB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Fde., Str., vertreten durch die Brändle Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 6850 Dornbirn, Rosenstraße 23c, vom 2. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 15. September 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH & CoKG, 8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, vom 16. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 22. September 2003 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Juli 2003 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 3. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 3. März 2010 und die Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2010 werden gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr, vom 13. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 10. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 14. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 5. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 27. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder ADir Krall, Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin FOI Orasch über die Berufung des Berufungswerbers, Ort, Straße, vom 22. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 26. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 13. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 14. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert (im Sinne der Berufungsvorentscheidung vom 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 20. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 6. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte im Zuge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Landeck Reutte vom 19.02.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, Adresse, St.Nr. 000/0000, gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 des Finanzamtes C vom 18. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…