…die Richtigkeit dieses Vorbringens legte die Bw. eine Bestätigung der MA 69 vom 16. Dezember 2009 vor, in der u.a. ausgeführt wird: "Zum Baurechtsabänderungsvertrag, Punkt 3., demgemäß der neue Bauzins nun € 38.948,62 beträgt, wird hingewiesen, dass die Bauzinserhöhung € 1.172…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 11. Jänner 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
Eine Rückstellung der Tauschleistung „Baurecht“ findet jedenfalls nicht statt. Die im Nachtrag vom 28.7.2014 vorgesehene „Rückübertragung“ des Baurechtes von der Gemeinde an die KG zum 15.7.2044, dh 16 Tage vor Erlöschen des Baurechts zum 1.8.2044, kann keine Rückgängigmachung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. Mai 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Z, vertreten durch XY, über die Beschwerden gegen die Bescheide der belangten Behörde A vom 3. September 2007, WF zum 1. Jänner 2005, vom 5. September 2007, WF zum 1. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19 .Juni 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Die Baurechtsberechtigte kann an der Liegenschaft weitere Gebäude errichten bzw. bestehende Gebäude baulich verändern. Aus Sicht des erkennenden Richters liegt eine vollständige Rückabwicklung im gegenständlichen Sachverhalt nicht vor, weil die Baurechtsbestellerin das erworbene dingliche Eigentumsrecht als Vollrecht dauerhaft innehat. Dieser von der Beschwerdeführerin wiederholt aufgezeigte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Werner Altmann, öffentlicher Notar, 1060 Wien, Münzwardeingasse 4/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7 .Mai 2007 betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat den Richter Ri, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz über die Beschwerde vom 28.12.2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 30.11.2009…
„PV: Uns ist wichtig, nochmals explizit festzuhalten, dass der Finanzierungszweck immer im Vordergrund gestanden ist. Die Konzeption diente der Entlastung und Konsolidierung der Gemeinde. Es ging um die langfristige Finanzierung von Investitionsprojekten. Der Zweck und die Intention sind in allen Urkunden dargelegt und hat sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Parteienvertreterin1***, ***Adresse2***, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Juli 2021 betreffend Grunderwerbsteuer für Kaufvertrag…
1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Harisch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Otto-Holzbauer-Straße 1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 24. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die SenatsvorsitzendeRi1, die RichterinRi2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienri1 und Laienri2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***13***, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, Buchengasse 47/19, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…