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104 902 Treffer611 msnur geltende Fassungen
StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…wenn die Privatstiftung Zuwendungen, die den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen (Bagatellzuwendungen), erst in dem Zeitpunkt dem Kapitalertragsteuerabzug unterwirft und danach binnen einer Woche die Kapitalertragsteuer abführt, in dem die Summe dieser Bagatellzuwendungen den Betrag von 100 Euro übersteigt. Bagatellzuwendungen, die in Summe den…

LStR 2002 Rz 91–923.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988) Rz 91: Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds stellen grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder…

EStR 2000 Rz 6827–6831Baukostenzuschuss
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…

EStR 2000 Rz 300–3053 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988) 3.1 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen Siehe LStR 2002 Rz 18 bis 22. 3.2 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.2.0 Beihilfen des Arbeitsmarktservices (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988) Rz 300: Gemäß § 3 Abs. 1…

EStR 2000 Rz 1298–13045.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988) Rz 1298: Ab der Veranlagung 2022 ist die Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales möglich. Durch das Arbeitsplatzpauschale wird die betriebliche Komponente von wohnraumbezogenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen, wie zB Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, berücksichtigt. Aufwendungen…

UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…

EStR 2000 Rz 1290–12965.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…

StiftR 2009 Rz 213–2228. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

8. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen…

LStR 2002 Rz 493.3.6 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.6 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 49: Diese Bestimmung hat für den Bereich der Lohnsteuer keine Bedeutung.

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

14.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 14.6.1 Allgemeines Rz 4830: Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind - auch wenn sie auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen - Fälle der Einkommensverwendung und können als solche…

LStR 2002 Rz 78–803.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988) Rz 78: Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 Euro jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

LStR 2002 Rz 1123.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988) Rz 112g: Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahrin den Kalenderjahren 2020 und 2021 bis 3.000 Euro…

BFG RV/4100094/2024Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte - Keine Berücksichtigung von Antiteuerungs- und Klimabonus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Wieser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juni 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…

BFG RV/5100659/2022Familienbonus Plus bei Grenzgänger (mit Lebensmittelpunkt in OÖ. und aufrechter Ehe und 2 mj. Kinder in Deutschland bei Kindesmutter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2026Teil 2/2

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…

EStR 2000 Rz 1161–11655.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn 5.4.6.2.5.1 Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung Rz 1161: Leben die Vertragspartner im gemeinsamen Haushalt, so stellen derartige "freiwillige Sozialleistungen" im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 selbst…

BFG RV/2100879/2024Unterhaltsabsetzbetrag und Familienbonus Plus bei nicht voller Unterhaltsleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 10. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. September 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

34 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988) Rz 1242: Der Kinderzuschlag ist eine beitragsunabhängige, wohnortbezogene Sozialhilfeleistung für bedürftige Eltern. Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Personen, denen ein Kinderabsetzbetrag für ein Kind gewährt wird, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Da der Kinderabsetzbetrag mit der…