…VwGH v. 3. August 2004 Zl. 99/13/0252 aus, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen (do. Hinweis auf Doralt, EStG 7, §…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
…ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hierzu ausführt, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Sie (die Bürgschaftszahlungen) erwachsen nicht zwangsläufig, wenn sie sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellen. Genau dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…gehört (vgl. etwa VwGH 16.11.1999, 97/15/0126 und VwGH 31.3.2004, 2003/13/0158). Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen ist durch das Gesetz daher auf seltene Fälle beschränkt, weil der § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge…
…07). Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Motiven die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen worden ist. Die Klärung der beruflichen Veranlassung von Bürgschaftszahlungen ist somit eine Frage der Beweiswürdigung. Das bestimmten Handlungen zugrunde liegende subjektive Element bzw. die mit bestimmten Handlungen verfolgte Absicht kann nur…
…St. Johann Tamsweg Zell am See vom 28.08.2015, betreffend die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen des Jahres 2013 als außergewöhnliche Belastung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…Bw. ebenfalls in allen Streitjahren als nachträgliche Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. In ihrem Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer 2008 führte sie dazu aus, dass dies keine Bürgschaftszahlungen seien, die durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien oder mit Geschäftsführerbezügen im Zusammenhang stünden, sondern "wirkliche und offene Betriebsausgaben an die GKK"…
…durchgeführt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung beantragte die Bw. die Berücksichtigung von Krankheitskosten in Höhe von 1.479,00 Euro und von Bürgschaftszahlungen in Höhe von 7.410,00 Euro als außergewöhnliche Belastung. In Beantwortung eines Vorhaltes brachte die steuerliche Vertretung der Bw. vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1, vertreten durch Dr. stb, adr2 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2013, betreffend Einkommensteuer 2011 und 2012 zu Recht…
… 34, Anm. 78, Stichwort „Bürgschaftszahlungen“): Der Steuerpflichtige muss glauben, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt allerdings nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH, über die Beschwerden vom 25.11.2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4.11.2022 betreffend Einkommensteuer 2020…
…32 Z. 2 EStG 1988 seien. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH seien Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafters grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (Anmerkung: Zahlungen auf Grund von Garantieerklärungen werden wie Bürgschaften behandelt, vgl VwGH E 28.1.1998, 95/13…
…zudem als Geschäftsführer fungierte. Weiters war an dieser Firma A.S. zu 50 % beteiligt. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 28.05.2002, Zahl: 610/0000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ralf Schatzl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch wertvoll Steuerberatung GmbH & Co KG, Zeller Straße 16, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 17. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen die Bescheide des ZA Salzburg/Erstattungen vom 21.05.2002, Zahlen: 610/0000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 21.05.2002, Zahl: 610/0000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 27.05.2002, Zahl: 610/00000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen die Bescheide des ZA Salzburg/Erstattungen vom 16.05.2002, Zahlen: 610/00000/7…