…replizierte, dass Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich der Gesellschafterebene zugerechnet werden. Dies stehe in Einklang mit dem Beschwerdevorbringen, wonach die Zahlungen erfolgt seien, um die Liquidität der GmbH herzustellen. Zur rechtlichen Beurteilung von Bürgschaftszahlungen verweise er auf das VwGH-Erkenntnis vom 3.8.2004, 99…
…dass nach ständiger Rspr des VwGH Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gelten und sich daher dem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen. Die Sicherung allfälliger Geschäftsführerbezüge ist erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und tritt daher…
…zit. "Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und sich einem Abzug als Betriebsausgabe (Werbungskosten) ...entziehen.") signalisiert hat, dass eine Differenzierung der Rechtsfolgen aufgrund des Beteiligungsausmaßes unzulässig ist. Fakt ist, dass der Bw…
…vom 20.10.2010) und aus dem Firmenbuchauszug. In rechtlicher Hinsicht ist dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl…
…schon aus diesem Grund im Ergebnis nicht entgegen getreten werden, wenn es die Kapitalrückzahlungen in den Streitjahren nicht als nachträgliche Betriebsausgaben berücksichtigt hat." Darüber hinaus begründete die belangte Behörde, weshalb sie weiterhin von einer "Doppelerfassung der Bürgschaftszahlungen" ausgehe. In der Bilanz der KG zum 31…
…Weiteren zumindest eine monatliche Mindestvergütung ausbedingen. Da die getroffene Vereinbarung insofern keinem Fremdvergleich standhält, werden die von der Gesellschaft an den Geschäftsführer fakturierten Kosten (d. h. Überschuss der jeweils an den GF weiterverrechneten Kosten über dessen Provision lt. Vertrag) bzw. Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben des…
…des UFS sind Bürgschaftsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers (ausgenommen solche für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, was aber nicht einmal behauptet wurde) keine Betriebsausgaben, weil solche Zahlungen als durch das Gesellschaftsverhältnis (und damit nicht durch die Geschäftsführertätigkeit) veranlasst zu sehen sind. Zulässigkeit einer Revision Eine ordentliche Revision ist…
…4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb, das heißt im Berufungsfall durch die sonstige selbständige Tätigkeit des Bw. als Geschäftsführer der C.-GmbH veranlasst sind. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch…
…das Eingehen der Bürgschaft zeitlich betrachtet näher an der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der ***Familienname3*** GmbH durch die ***Holding*** GmbH gelegen, als an der Bestellung zum Geschäftsführer; eine überwiegend berufliche Veranlassung der Übernahme der Bürgschaften liege daher nicht vor. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…billig und gerecht denkender Menschen grundsätzlich niemand verpflichtet und damit aus sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil …
…die Bürgschaftszahlung nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Risiko, das der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle einer Bürgschaftsübernahme aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft trage, primär der Gesellschaftssphäre zuzurechnen sei. Dass der Berufungswerber die Haftung für Schulden der RSGmbH nicht als Gesellschafter…
…weiteren zumindest eine monatliche Mindestvergütung ausbedingen. Da die getroffene Vereinbarung insofern keinem Fremdvergleich standhält, werden die von der Gesellschaft an den Geschäftsführer fakturierten Kosten(d. h. Überschuss der jeweils an den GF weiterverrechneten Kosten über dessen Provision lt. Vertrag) bzw. Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben des…
…auch auf den Bw. zu. Zutreffend stellte das FA fest, dass die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Bürge für Schulden der Gesellschaft bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu keinen Betriebsausgaben führt, da die Zahlungen in erster Linie im Gesellschaftsverhältnis begründet sind (Doralt, Kommentar EStG,…
…der abgabenbehördlichen Ermittlungen kam dieser Sachverhalt hervor. Der Bf. erhob mit Schreiben vom 26.11.2015 gegen den ESt-Bescheid 2014 Bescheidbeschwerde und beantragte eine „erklärungsgemäße“ Veranlagung unter Berücksichtigung der Bürgschaftszahlungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Zur Begründung wurde auf die bereits anhängige Beschwerde gegen die…
…als Einlage zu werten sind. Wie sie selbst dargelegt hat, sei sie Gesellschafterin und damit Geldgeberin einer zu errichtenden Gesellschaft gewesen. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben…
…einem Abzug als Betriebsausgaben nicht zugänglich sind (z.B. VwGH 24.7.2007, 2006/140052). Zu den Zahlungen in der Rechtssache DrK, die der Bw auch mit den Haftungszahlungen in Zusammenhang gebracht hat, ist Folgendes zu bemerken: Die AGmbH wurde mit Gerichtsurteil zur Zahlung einer…
…Februar 2009 als unbegründet abgewiesen. Die Bürgschaftszahlungen eines Gesellschaftergeschäftsführers - schreibt die belangte Behörde unter Hinweis auf Jakom, EStG2 2009, § 32 Rz 30, in der Bescheidbegründung - seien in erster Linie durch dessen Gesellschaftsverhältnis veranlasst und würden sich damit einem Abzug als Betriebsausgabe bzw Werbungskosten bei den…
…Der nunmehr als Verlust geltend gemachte Betrag von 12.552,83 € setzt sich zusammen aus der geleisteten Bürgschaft minus Erlösen aus Rückzahlungen anderer Gesellschafter sowie den angefallenen Rechtsanwaltskosten. Die Abgabenbehörde erster Instanz veranlagte nicht erklärungsgemäß. Als Begründung führte sie an, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschaftergeschäftsführers…
…können nachträgliche Betriebsausgaben sein. Darunter fallen zB Prozesskosten für ausstehende Honorare, nachträgliche Betriebssteuern und Verluste aus einem nachträglichen Forderungsausfall (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 236). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher nicht als Betriebsausgaben …
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften. In dieser Judikatur kommt der Gedanke zum Ausdruck, dass es in erster Linie Sache der Gesellschafter einer in ihrer Existenz gefährdeten…