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EAS 2751Argentinienanleihen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0354-IV/4/200626.06.2006

…dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern ("Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt"). Zur Unterbindung missbräuchlicher Anwendungen des DBA-Argentinien (Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen) sind die österreichischen Banken nicht mehr berechtigt, die von ihnen gutgeschriebenen Argentinienzinsen zu einem Endbesteuerungssatz von 0% anzubieten, weil § 1…

EAS 2636KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/200529.07.2005

…auch bei den freizustellenden Argentinien-Zinsen gelten. Die Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 7820 in EAS 2449 (nach dieser Richtlinienbestimmung sind im Fall einer Antragsveranlagung sämtliche endbesteuerten Erträge in die Veranlagung einzubeziehen) steht sonach einer DBA-konformen Steuerentlastung der Argentinien-Zinsen ohne Einbeziehung der übrigen…

EAS 2711Progressionsvorbehalt bei argentinischen Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0262-IV/4/200608.05.2006

Gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien dürfen aus Argentinien stammende Zinsen nur in Argentinien besteuert werden; Österreich hat sich aber in Artikel 23 das Recht vorbehalten, solche Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Die abkommensrechtliche Zinsensteuerbefreiung steht daher nur unter einer Bedingung zu, nämlich…

EAS 512Zinsen für in Argentinien begebene französische Schuldverschreibungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/78/1-IV/4/9404.10.1994

Werden von in Österreich ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden, so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…

EAS 709Kreis der DBA-begünstigten Banken im DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/71/1-IV/4/9501.09.1995

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Argentinien sind Zinsen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht…

EAS 1741Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/0017.10.2000

Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43…

EAS 2590Problematische argentinische Staatsanleiheabwertungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200524.03.2005

Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden…

EAS 1031Progressionsvorbehalt für steuerfreie argentinische Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 7/2-IV/4/9703.03.1997

Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die…

EAS 1276DBA-steuerfreie Auslandszinsen und Endbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/9822.06.1998

Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur…

EAS 1492Anleihen eines argentinischen Financial Trust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/9912.07.1999

Erwerben inländische Körperschaften von einem argentinischen Financial Trust angebotene Anleihen, dann ist zumindest zweifelhaft, ob die hiefür bezogenen Zinsen auf Grund des DBA-Ö/Argentinien in Österreich Steuerfreiheit genießen. Denn nur aus Argentinien "stammende" Zinsen lösen Steuerfreiheit in Österreich aus. Zinsen stammen gemäß Artikel 11…

EAS 69Stückzinsen bei Verkauf einer steuerfreien brasilianischen Staatsanleihe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/51/1-IV/4/9214.01.1992

  Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…

EAS 2808Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/200717.01.2007

Wird von argentinischen Investoren in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen…

EAS 3240Beteiligungsinvestment an einer argentinischen Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1351-IV/4/201128.09.2011

Mit Argentinien besteht derzeit vertragsloser Zustand. Zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung ist daher die Doppelbesteuerungsverordnung (BGBl. II Nr. 474/2002) anzuwenden. Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer an einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb in Argentinien, dann bilden die in Argentinien gelegenen land- und/oder…

EAS 3434Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.583.68624.01.2022

Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…

EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem…

EAS 656Devisentermingeschäfte mit spanischen Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/6-IV/4/9512.06.1995

Die in Artikel 11 Abs. 3 (Fassung vor 1995) des DBA-Spanien vorgesehene Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen gilt nicht für Gewinne, die anlässlich der Veräußerung derartiger Anleihepapiere erzielt werden. Wurden daher um 5,9 Mio. S angekaufte Letras del Tesoro auf Grund eines…

EAS 1417Spanische Staatsanleihezinsen; wirtschaftlicher Zinsenbegriff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/2-IV/4/9908.02.1999

  Gemäß Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien idF vor 1995 sind "Zinsen" aus spanischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen…

EAS 113Anleihezinsen von einer brasilianischen Ölgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/108/1-IV/4/9206.04.1992

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft…