…KEG. Bei der Firma ADI GmbH handelt es sich um eine klassische Steuer- und Sozialbetrugsgesellschaft. Es wurden schon seit 2007 keine Steuerklärungen gelegt. Der bis 30.6.2009 bestellte Geschäftsführer, befand sich von Jänner bis Juni 2009 in Haft, verfügt über keine pfändbares Vermögen und…
…alle im gegebenen Zusammenhang wichtigen Umstände vorzunehmen. Hiezu gehört z.B.: die Feststellung, welche Funktionen in der inländischen Repräsentanz wahrgenommen werden und ob Anhaltspunkte für die Vermutung vorliegen, dass es sich hierbei um eine inländische "Betriebstätte" im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien handelt. Besteht…
…vorgesehene Beschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner für nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer wirkt sich nur im Lohnsteuerverfahren aus, nicht aber auch im Verfahren zur Veranlagung zur Einkommensteuer (Nachholwirkung der Veranlagung). Fehler bei der Berechnung der laufenden Lohnsteuer sind daher im Falle einer…
…Berichtigung der Lohnsteuer zu Gunsten des Arbeitnehmers grundsätzlich nur im Wege der Veranlagung bzw. nach Maßgabe des § 240 Abs. 3 BAO erfolgen. Erkennt der Arbeitgeber, dass er durch die fehlerhafte Berechnung zuwenig Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat, muss er den Fehler berichtigen und den Differenzbetrag…
…über diverse Scheinfirmen bei der Sozialversicherung angemeldet waren, wobei aber keine Lohnabgaben oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Von den angeblichen Personalgestellern wurden Eingangsrechnungen gebucht bzw. auch als Betriebsausgaben abgesetzt. Lohnsteuer wurde von keinem "Beschäftiger" (Personalverleiher bzw. tatsächlicher Beschäftiger (=Bwin) einbehalten bzw. an das Finanzamt abgeführt. Gemäß…
…81) des Arbeitgebers besteht. Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 auszahlt. Gemäß § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand…
16.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988) Rz 1038j: Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…
…bestätigte. Bei sämtlichen Fremdleistungsfirmen wurden seitens der GKK Forderungen im Konkursverfahren jeweils im sechsstelligen Bereich angemeldet. Beweis: Einsichtnahme in die Anmeldeverzeichnisse der Konkursakten. Die Berichte des Masseverwalter, sowie die Anmeldeverzeichnisse der Konkursakten blieben unwidersprochen und sind jedenfalls dafür heranzuziehen, dass auch die Masseverwalter keine Hinweise…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…
…berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden und ob b) die 183-Tageklauseln der DBAs mit Deutschland und Frankreich das Besteuerungsrecht bei Österreich belassen. zu a): Nach Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland und Artikel 15 Abs. 1 DBA-Frankreich gilt als Grundsatz, dass bei Aufrechterhaltung der steuerlichen…
Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der…
…es ist lediglich erforderlich, daß in diesen Räumlichkeiten die Tätigkeit des Arbeitnehmers ausgeübt wird. Es deutet daher alles darauf hin, daß Räumlichkeiten einer Wohnung, die als "home office" bezeichnet werden, diese Kriterien erfüllen. Allerdings kann im ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren keine bindende Entscheidung darüber getroffen werden…
…Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten österreichischen…
…1988 ermöglicht wird. Rz 1235: Der Arbeitnehmer hat bei Prüfungshandlungen den sich aus § 88 EStG 1988 ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. Rz 1235a: Die Lohnsteuerprüfung umfasst neben der Überprüfung der Einhaltung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer auch die Prüfung der Einhaltung aller für die Erhebung…
…Aufzeichnungen über alle eingesetzten Arbeiter und die abgerechneteten Leistungen, nicht vorweisen zu können, um die Anerkennung des gebuchten Aufwandes zu erlangen. Bei allen angeführten Subunternehmen der [Bf.] wurden die Kriterien eines ordentlichen Unternhemens nicht erfüllt. Auch der Umstand, dass die Arbeitnehmer von einer Konkursfirma zu…
…Einkünfte zu behandeln und es besteht zB keine Vorauszahlungsverpflichtung gemäß § 45 EStG 1988. Den Arbeitgeber treffen bei der freiwilligen Lohnsteuerabfuhr folgende Pflichten: ein Lohnkonto zu führen (§ 76 EStG 1988), eventuelle Aufrollverpflichtungen (§ 77 EStG 1988), die Einbehaltung der Lohnsteuer (§ 78 EStG 1988), die Abfuhr der Lohnsteuer (…