Beschluss Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***Bf1***, geb. 1960, ***Bf1-Adr*** 2. **Bf2**, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
…Antragsformularen erfolgten handschriftliche Genehmigungsvermerke der Sachbearbeiter mit Datum und Unterschrift. Nach weiterer behördeninterner Genehmigung der Auszahlungen gemäß dem Approbationserlass durch den Fachvorstand der Dienststelle wurden die beantragten Beträge auf das in den Anträgen angegebene Bankkonto der Bf. am 12.10.2012 (€ 480.000) und…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…
1. Grundsätzliche Regelungen: 1. Grundsätzliche Regelungen: Die Elektronische Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED) wird zunächst nur einige der insgesamt vorgesehenen Dokumenttypen (BMF-Erlässe und FLD-Verfügungen mit "Erlasskopfraster") in aktuellen Versionen enthalten. Sie ist aber in ein weit reichendes Konzept für unterschiedlichste Dokumenttypen, einen integrierten "Novellierungsmechanismus…
Laut Vorhaltsbeantwortungen des Finanzamtes A vom September 2010 ist der Prüfungsfall dann auch tatsächlich wieder dem Finanzamt C elektronisch zum Zweck der sogenannten Prüfung in Nachbarschaftshilfe zugeteilt worden. [Anm: Der hier nicht unmittelbar verständliche Begriff der Nachbarschaftshilfe kommt daher, dass ursprünglich damit gemeint war, dass…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
mit 11. November 2009 datierter ´Feststellungsbescheid nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO´, gerichtet an 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 2. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend die 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille…
Die folgenden Erlässe werden zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung aufgrund ihrer überholten Inhalte aufgehoben: (1) Der Erlass des BMF vom 2. Juni 1989, Z 05 0601/4-IV/5/89, AÖF 1989/185, betreffend die Weitergeltung übernommener Vollmachten bei Umwandlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach dem UmwG, ist…
Die Gesellschaftsverträge dieser Beteiligungsrunden - soweit aktenkundig - enthalten unter Punkt IX/1 die Bestimmung, dass nur die 2. Geschäftsherrin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet sei sowie im Außenverhältnis nur die 2. Geschäftsherrin aufzutreten berechtigt sei. Die Beteiligtenlisten für die Beteiligungsrunden an der 2. Geschäftsherrin…
Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
Anhang 1 Erlass zum Altlastensanierungsgesetz Zl. 32 3523/20-III/2/97 vom 2. Juli 1997, in der Fassung der Zl. 32 3523/38-III/2/97 vom 11. September 1997, Zl. 32 3523/1-III/2/99 vom 27. Jänner 1999, Zl. 32 3523…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…