Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Zurückweisung einer Berufung hinsichtlich Feststellung von Einkünften für die Jahre 2007 und 2008, die Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 7. April 2010 betreffend die Zurückweisung einer Berufung hinsichtlich Feststellung von Einkünften für die Jahre 2007 und 2008, die Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Zurückweisung einer Berufung hinsichtlich Feststellung von Einkünften für die Jahre 2007 und 2008, die Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 7. April 2010 betreffend die Zurückweisung einer Berufung hinsichtlich Feststellung von Einkünften für die Jahre 2007 und 2008, die Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den…
…Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten…
…Finanzamts Graz-Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Oststeiermark lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten.…
…Finanzamts Graz-Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Oststeiermark lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten.…
…Graz-Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Judenburg Liezen lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten…
…Graz-Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Graz-Umgebung lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten…
…2020, mit welchem dieser dem Bundesfinanzgericht mitteilte, dass Herr X im Jahr 2017 weder Mitarbeiter des Finanzamts Judenburg Liezen gewesen sei noch über eine Approbationsbefugnis für das Finanzamt Judenburg Liezen verfügt habe. Dass Herr X kein mit der Durchführung von GPLA betrauter Organwalter war, ergibt…
…Finanzamts Graz-Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Oststeiermark lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten.…
…Stadt tätigen Organwalter, dessen Approbationsbefugnis nur das Finanzamt Graz-Stadt betreffende Angelegenheiten umfasste, unterzeichnet. Eine Approbationsbefugnis dieses dem Finanzamt Graz-Stadt zugeordneten Organwalters für das Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag lässt sich auch nicht aus den zum damaligen Zeitpunkt nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ableiten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, 1.) vom 7. Mai 2010, vertreten durch RA-Partnerschaft, gegen folgende Bescheide des Finanzamtes A vom 7. April 2010 hinsichtlich St.Nr. a1: 1.1) Zurückweisungsbescheid betreffend Berufung vom 20. Jänner 2010 gegen die Feststellungsbescheide…
…bzw. der Verhandlungsleiterin zu enthalten. Ein von einem anderen Organ - als der Verhandlungsleiterin - unterfertigtes Erkenntnis nach einer von ihr durchgeführten mündlichen Verhandlung erfüllt nicht die Erfordernisse des § 137 FinStrG, auch wenn es grundsätzlich eine Approbationsbefugnis hat (vgl. Kalcher in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, Band…
…solche Erledigungen zugeordnet werden, die von der Behördenleiterin oder vom Behördenleiter approbiert worden sind oder die von einer Person unterzeichnet worden sind, der von dessen Behördenleiterin oder von dessen Behördenleiter eine Approbationsbefugnis erteilt worden ist (zB VwGH 09.12.1992, 91/13/0204; VwGH 29…
…7300032/2024). Wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, aber das Straferkenntnis nicht vom Verhandlungsleiter unterzeichnet wurde, dann erfüllt eine etwaige Approbationsbefugnis des tatsächlichen Unterzeichners nicht das Erfordernis des § 137 lit f FinStrG (vgl UFSW 23.11.2012, FSRV/0087-W/12). Das FinStrG enthält keine…
…die Erledigung genehmigt hat", auch zu einer solchen Genehmigung berechtigt sein (bzw. im Falle der Überschreitung einer vorhandenen Approbationsbefugnis als berechtigt gelten), damit ein Bescheid wirksam werden kann: Die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person ist erforderlich; ob diese Person nach…
…seine" Beschwerde (zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde) händisch unterfertigt oder elektronisch gefertigt hätte. Dass es innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde intern geregelte Approbationsbefugnisse gibt und allenfalls "nur" der Teamleiter Beschwerden der Amtsbeauftragten an das BFG approbieren darf ändert nichts an der Tatsache…
…Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz 81; das innerbehördliche Mandat - mit der Approbationsbefugnis innerhalb der Behörde einhergehend - ist hier nicht gegenständlich). Diese von Walter/Mayer genannte Form des zwischenbehördlichen Mandates wurde hier aber genaugenommen nicht durchgehalten, denn dann hätte in den Ausfertigungen ausdrücklich das "Finanzamt C im Namen des…
…muss derjenige, "der die Erledigung genehmigt hat", auch zu einer solchen Genehmigung berechtigt sein (bzw im Falle der Überschreitung einer vorhandenen Approbationsbefugnis als berechtigt gelten), damit ein Bescheid wirksam werden kann: Die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person ist erforderlich; ob…