RIS AI
5 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1991–199912.3. Ausschluss vom Vorsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…4/94, BLP Group und BFH 27.1.2011, V R 38/09). Die im Rahmen des Factoring-Geschäftes dem Anschlusskunden verrechneten Gebühren stehen nicht mit der vom Anschlusskunden vorgenommenen Forderungsabtretung an den Factor, sondern mit der sonstigen unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers im Zusammenhang. Liegt…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…UStR 2000 Rz 760, Rz 1997) Abtretung der Forderung durch den Anschlusskunden an den Factor - steuerbarer Umsatz Ein Unternehmer veräußert bestehende (und bereits weitgehend oder vollständig abgeschriebene) Forderungen an interessierte Investoren (Factor). Der Factor versucht im Anschluss an den Erwerb der Forderungen, diese so weit…

UFSW RV/2108-W/051. Umsatzsteuerliche Behandlung von Inkassoleistungen für verkaufte Kredite 2. Vorsteuerabzug für Zuschuss zu Mitarbeiterverköstigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…Rückgriffsrecht zu haben, erbringe dem Anschlusskunden eine Dienstleistung, die im Wesentlichen darin bestehe, dass er ihn von der Einziehung der Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlaste. Andererseits habe der Anschlusskunde dem Factor als Entgelt für diese Dienstleistung eine Vergütung zu zahlen, die der Differenz…

UStR 2000 Rz 751–7596.1.8. Geld- und Kapitalverkehr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Kreditkartenunternehmen und Kunden eine Kreditgewährung oder zumindest eine Kreditbereitschaft vor. Das Entgelt hierfür besteht in der Kartengebühr und allfälligen sonstigen Gegenleistungen. Beim Factoring liegt auch dann keine steuerfreie Kreditgewährung des Unternehmers (Factors) an den Anschlusskunden vor, wenn der Unternehmer in der zugrunde liegenden Kaufpreisvereinbarung und…

LStR 2002 Rz 88812.8.5 Anschlussgebühren
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).