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6 876 Treffer446 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2284-W/071. Liegen Mietverhältnisse oder lediglich Benutzungsregelungen zwischen den Miteigentümern vor 2. Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2008

…erlassen wurde, ist er außerhalb der absoluten Verjährungsfrist ergangen. Beim angefochtenen Bescheid handelt es sich auch nicht um eine Berufungsentscheidung und es liegt auch kein Antrag auf Wiederaufnahme vor, sodass eine Abgabenfestsetzung außerhalb der Verjährungsfrist nicht zulässig ist. Da die absolute Verjährungsfrist abgelaufen ist, muss…

UFSW RV/2626-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens bei eingetretener Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt § 209a Abs. 2 BAO idgF nur zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Der Umstand, dass allenfalls die Abgabenfestsetzung noch auf Grund anderer noch nicht…

UFSW RV/3069-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens bei eingetretener Verjährung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt § 209a Abs. 2 BAO idgF nur zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Der Umstand, dass allenfalls die Abgabenfestsetzung noch auf Grund anderer noch nicht…

UFSW RV/2247-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…Bw., dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt § 209a Abs. 2 BAO idgF nur dann zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Der Umstand, dass allenfalls die Abgabenfestsetzung noch auf Grund anderer…

UFSW RV/3297-W/08Antrag auf Wiederaufnahme der ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/2933-W/08Wiederaufnahmeantrag, Verjährung, neu hervorgekommene Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…genannte absolute Verjährungsfrist sei weder verlängerbar noch hemmbar (vgl. Ritz BA03 Rz 36 zu § 209 BAO). Das Recht zur Festsetzung der Einkommensteuer 1989 sei daher mit Ablauf des Jahres 1999 verjährt. § 209a BAO normiere die Voraussetzungen, unter denen, trotz eingetretener Verjährung eine Abgabenfestsetzung ausnahmsweise zulässig…

BFG RV/7103060/2009Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages wegen Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2014

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

BFG RV/7103539/2008Wiederaufnahme nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2014

…dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den gegenständlichen Wiederaufnaeantrag kommt § 209a Abs. 2 nur dann zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Der Umstand, dass allenfalls die Abgabenfestsetzung noch auf Grund anderer noch nicht erledigter…

BFG RV/5101141/2012Zurückweisung Wiederaufnahmeantrag durch FA wegen absoluter Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2015

…1 und 2 BAO ergibt sich, dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Die Rechtsansicht des Bf, die im gegenständlichen Fall bereits eingetretene absolute Verjährung sei irrelevant, ist unzutreffend. Für…

UFSW RV/2620-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt § 209a Abs. 2 BAO idgF nur zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Der Umstand, dass allenfalls die Abgabenfestsetzung noch auf Grund anderer noch nicht…

UFSW RV/1168-W/09Wiederaufnahmeantrag betreffend ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/3444-W/08Wiederaufnahmeantrag betreffend ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/3538-W/08Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/3563-W/08Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/1185-W/09Antrag auf Wiederaufnahme der ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/1186-W/09Antrag auf Wiederaufnahme der ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht der Berufungswerberin, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

UFSW RV/3299-W/08Wiederaufnahmeantrag ESt wegen nicht rechtswirksam erlassenem Grundlagenbescheid nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Berufungswerbers, dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt nur § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd …

BFG RV/7102988/2013Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.01.2017

…Bestimmungen ergibt sich, dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. § 209a Abs. 2 BAO idgF kommt nur zur Anwendung, wenn der verfahrensgegenständliche Wiederaufnahmsantrag trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO…

BFG RV/7102985/2013Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2017

…Bestimmungen ergibt sich, dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. § 209a Abs. 2 BAO idgF kommt nur zur Anwendung, wenn der verfahrensgegenständliche Wiederaufnahmsantrag trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO…

UFSW RV/4116-W/09Abweisung eines Antrags auf Erlassung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag kommt § 209a Abs. 2 BAO idgF nur zur Anwendung, wenn dieser trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Der Umstand, dass allenfalls die Abgabenfestsetzung noch auf Grund anderer noch nicht…