4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…
… 30 Abs. 4 EStG 1988) 22.4.4.6.1 Allgemeines, Höhe der Einkünfte Rz 6668: Die pauschale Einkünfteermittlung ist die grundsätzliche Einkünfteermittlung für Altgrundstücke (siehe Rz 6654). Sie ist für Neugrundstücke nicht zulässig. Der Veräußerungserlös ist dabei wie bei Regeleinkünfteermittlung in tatsächlicher Höhe anzusetzen…
…Abschreibungen bei Anwendung der pauschalen Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 einkünfteerhöhend anzusetzen. Zum maßgeblichen Nachversteuerungszeitraum zählt nicht das Kalenderjahr der Veräußerung. Beispiel: Im Oktober 2012 wird ein Mietwohnhaus (Altgrundstück) veräußert. 1991 ist Herstellungsaufwand von 150.000 nach den §§ 3 bis 5 MRG angefallen…
…3.2002x) | | ← Anschaffung ab dem 31.3.2002x) | Veräußerung → | = nicht steuerverfangen am 31.3.2012 | | = steuerverfangen am 31.3.2012 | | | = Altgrundstück | | = Neugrundstück | | | grundsätzlich pauschale Einkünfteermittlung (…
22.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung Rz 6670: Der niedrigere pauschale Umwidmungssatz von 40% kommt nur für Umwidmungen von Altgrundstücken zur Anwendung, die ab 1.1.1988 erfolgen. Eine frühere Umwidmung bleibt außer Betracht. Die Eigenschaft als Bauland muss überdies im Veräußerungszeitpunkt noch…
22.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988) Rz 6659: Die Regeleinkünfteermittlung ist zwingend für Neugrundstücke und als Wahlrecht für Altgrundstücke (siehe Rz 780 und 6675) anzuwenden. Als Einkünfte nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelten: | | Veräußerungserlös (siehe Rz 6655 ff…
…2018 verkaufte der Bf. das Grundstück um den Verkaufspreis von € 43.000,-. Die Immobilienertragsteuer wurde vom Notar gemäß § 30 Abs 4 Z1 EStG für Altgrundstücke mit Umwidmung mit € 7.740,- berechnet, über Finanzonline ans Finanzamt gemeldet und abgeführt. Der Bf. hat die Grundstücksveräußerung…
…der lmmoESt ergebe sich daher - gegenüber der vom Abgabenpflichtigen gewählten Methode - eine andere Einkünfteermittlung: Die bereits entrichtete lmmoESt sei mit pauschaler Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 für Altgrundstücke berechnet worden. Hierzu seien als Anschaffungskosten 86% des Veräußerungserlöses angesetzt worden. Da jedoch…
…Baulandumlegungsverfahren entstanden, wodurch die wesentlichen Voraussetzungen für eine (künftige) Verwertung als Bauland geschaffen worden seien. Durch dieses Umlegungsverfahren seien "die Altgrundstücke dieser Baulücke" in Baulandform gebracht und auch die erforderlichen Erschließungswege – soweit nicht ohnehin vorhanden – vorgesehen worden. Die Erschließung werde von der Gemeinde bedarfsorientiert durchgeführt;…
…nicht zu berücksichtigen). Beispiel: Ein Steuerpflichtiger ist Eigentümer von drei Grundstücken, die in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden. Zwei dieser Grundstücke (A und B) sind Altgrundstücke, das dritte Grundstück (C) ist ein Neugrundstück (Anschaffungskosten 40.000 Euro). Grundstück B wurde im Jahr 1995 in Bauland umgewidmet…
…Abs. 3 EStG 1988) zu unterscheiden und davon unabhängig. Der Regelbesteuerung können daher auch nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal ermittelte Einkünfte für Altgrundstücke unterliegen. Durch die Regelbesteuerung können beispielweise die für Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG 1988 bestehenden Begünstigungen (Freibetrag nach § 24 Abs. 4…
…aber nicht grunderwerbsteuerpflichtig. 4.3. Fragestellung 1. Gibt es für diese Fälle eine Untergrenze für die Berechnung der ImmoESt? In den meisten Fällen handelt es sich nämlich um "Altgrundstücke", sodass tw. ImmoESt unter 10 Euro errechnet wird. 2. Müssen diese Vorgänge von einem Parteienvertreter (Notar…
…EStG geltend gemachten beschleunigten Abschreibungsfünfzehntel auch für die Jahre 2001 bis 2006 ex tunc zu korrigieren seien. Dadurch sei die veräußerte Liegenschaft nun als Altgrundstück zu qualifizieren und die Pauschalbesteuerung gem § 30 Abs 4 EStG sei dadurch anwendbar. Die Beschwerde wurde ebenfalls mit Beschwerdevorentscheidungen vom…
…zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten anzusetzen. § 30 Abs 4 EstG sieht für Grundstücke die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren (Altgrundstücke) eine Pauschalbesteuerung vor. Ein prozentueller Anteil des Veräußerungserlöses wird als Gewinn angesetzt. Bei der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft handelt…
…beide als Käufer, erfolgte die Kaufpreiszahlung iHv. EUR. 1.525.000,00 an die Bf anhand dreier - in der folgenden Tabelle ersichtlichen - Zahlungstranchen. Zur Ermittlung der Immobilienertragssteuer legte das FA die Anschaffungskosten der kaufgegenständlichen Grundstücke (als "Altgrundstücke" gem. § 30 Abs. 4 Z. 2 EStG 1988…
…anzusetzen. § 30 Abs. 4 EStG 1988 in der im Streitjahr geltenden Fassung sieht für Grundstücke, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren (Altgrundstücke), eine Pauschalbesteuerung vor, wobei ein prozentueller Anteil des Veräußerungserlöses (14%) als Einkünfte angesetzt wird, die mit dem linearen Steuersatz von 25% (…
…des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Begründend führte sie aus, die im Jahr 2013 veräußerte Wohnungseigentumseinheit sei 2008 selbst hergestellt worden und erfülle sämtliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Begründend führte er aus, die im Jahr 2013 veräußerte Wohnungseigentumseinheit sei 2008 selbst hergestellt worden und erfülle sämtliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…der Liegenschaft entspricht. § 30 Abs. 4 EStG 1988 in der im Streitjahr geltenden Fassung sieht für Grundstücke, die am 31.3.2012 nicht steuerverfangen waren (Altgrundstücke), eine Pauschalbesteuerung vor, wobei ein prozentueller Anteil des Veräußerungserlöses (14%) als Einkünfte angesetzt wird, die mit dem linearen Steuersatz…
…4) Das Finanzamt wies die (nunmehrige) Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.9.2014 als unbegründet ab. Eine pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten sei nur für so genannte Altgrundstücke möglich. Altgrundstücke seien infolge Ablaufs der Spekulationsfrist am 31.3.2012 nicht steuerverfangen gewesen. Nicht ausreichend sei hingegen…