4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…
22.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung Rz 6670: Der niedrigere pauschale Umwidmungssatz von 40% kommt nur für Umwidmungen von Altgrundstücken zur Anwendung, die ab 1.1.1988 erfolgen. Eine frühere Umwidmung bleibt außer Betracht. Die Eigenschaft als Bauland muss überdies im Veräußerungszeitpunkt noch…
…Abschreibungen bei Anwendung der pauschalen Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 einkünfteerhöhend anzusetzen. Zum maßgeblichen Nachversteuerungszeitraum zählt nicht das Kalenderjahr der Veräußerung. Beispiel: Im Oktober 2012 wird ein Mietwohnhaus (Altgrundstück) veräußert. 1991 ist Herstellungsaufwand von 150.000 nach den §§ 3 bis 5 MRG angefallen…
… 30 Abs. 4 EStG 1988) 22.4.4.6.1 Allgemeines, Höhe der Einkünfte Rz 6668: Die pauschale Einkünfteermittlung ist die grundsätzliche Einkünfteermittlung für Altgrundstücke (siehe Rz 6654). Sie ist für Neugrundstücke nicht zulässig. Der Veräußerungserlös ist dabei wie bei Regeleinkünfteermittlung in tatsächlicher Höhe anzusetzen…
…3.2002x) | | ← Anschaffung ab dem 31.3.2002x) | Veräußerung → | = nicht steuerverfangen am 31.3.2012 | | = steuerverfangen am 31.3.2012 | | | = Altgrundstück | | = Neugrundstück | | | grundsätzlich pauschale Einkünfteermittlung (…
22.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988) Rz 6659: Die Regeleinkünfteermittlung ist zwingend für Neugrundstücke und als Wahlrecht für Altgrundstücke (siehe Rz 780 und 6675) anzuwenden. Als Einkünfte nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelten: | | Veräußerungserlös (siehe Rz 6655 ff…
…EUR 12.600 berechnet und an die Abgabenbehörde abgeführt. Der Parteienvertreter legte der Berechnung den Kaufpreis von EUR 84.000 unter Berücksichtigung von pauschalen Anschaffungskosten von 40 % zugrunde (umgewidmetes "Altgrundstück"). In der Einkommensteuererklärung 2015 beantragte die Bf. die Veranlagung und Neufestsetzung der Einkünfte aus der…
…des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Begründend führte sie aus, die im Jahr 2013 veräußerte Wohnungseigentumseinheit sei 2008 selbst hergestellt worden und erfülle sämtliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Begründend führte er aus, die im Jahr 2013 veräußerte Wohnungseigentumseinheit sei 2008 selbst hergestellt worden und erfülle sämtliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…je zur Hälfte grundbücherliche Miteigentümer des Altgrundstücks KG XXXXX A-Stadt, EZ 2XXX gewesen. Die Steuerberaterin des Ehepaares ist Dr.X. Mit Vertrag vom 13.September 2013 wurde der Bf.-Hälfteanteil an dem am 29.August 1990 gekauften Altgrundstück im Gesamtausmaß von 12.092 m²…
…2018 verkaufte der Bf. das Grundstück um den Verkaufspreis von € 43.000,-. Die Immobilienertragsteuer wurde vom Notar gemäß § 30 Abs 4 Z1 EStG für Altgrundstücke mit Umwidmung mit € 7.740,- berechnet, über Finanzonline ans Finanzamt gemeldet und abgeführt. Der Bf. hat die Grundstücksveräußerung…
…Steuer für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen zu einem besonderen Steuersatz von 25% angesetzt. Da es sich um ein sog. Altgrundstück handle, jedoch eine Umwidmung in Bauland nach dem 31.12.1987 stattgefunden habe, seien die Einkünfte unter Ansatz pauschaler Anschaffungskosten wie folgt zu ermitteln: Ausgehend…
…Folgenden abgekürzt Bf.) 50.000,00 € an Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz 25%) vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei dem veräußerten Grundstück handle es sich um ein sogenanntes Altgrundstück. Nachdem das Grundstück im Jahr 2013 umgewidmet worden sei, könnten vom Veräußerungserlös…
…sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28. Oktober 2019 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich um sogenanntes Altgrundstück handle, da das Grundstück vor 2002 entgeltlich erworben worden und die Gewinne aus der privaten Grundstücksveräußerung gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 mit…
…der lmmoESt ergebe sich daher - gegenüber der vom Abgabenpflichtigen gewählten Methode - eine andere Einkünfteermittlung: Die bereits entrichtete lmmoESt sei mit pauschaler Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 für Altgrundstücke berechnet worden. Hierzu seien als Anschaffungskosten 86% des Veräußerungserlöses angesetzt worden. Da jedoch…
…Baulandumlegungsverfahren entstanden, wodurch die wesentlichen Voraussetzungen für eine (künftige) Verwertung als Bauland geschaffen worden seien. Durch dieses Umlegungsverfahren seien "die Altgrundstücke dieser Baulücke" in Baulandform gebracht und auch die erforderlichen Erschließungswege – soweit nicht ohnehin vorhanden – vorgesehen worden. Die Erschließung werde von der Gemeinde bedarfsorientiert durchgeführt;…
…des hingegebenen Grundstückes zuzüglich der geleisteten Aufzahlung zusammen. Beim Tauschpartner sind die Anschaffungskosten des erhaltenen Grundstückes der Wert des von ihm hingegebenen Grundstücks abzüglich der erhaltenen Aufzahlung (vgl. auch Rz 2592). Beispiel: Das Grundstück X (Altgrundstück; AK: 50.000; gemeiner Wert 70.000) steht im…
…nicht zu berücksichtigen). Beispiel: Ein Steuerpflichtiger ist Eigentümer von drei Grundstücken, die in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden. Zwei dieser Grundstücke (A und B) sind Altgrundstücke, das dritte Grundstück (C) ist ein Neugrundstück (Anschaffungskosten 40.000 Euro). Grundstück B wurde im Jahr 1995 in Bauland umgewidmet…
…des § 295a der Bundesabgabenordnung und ist dem Finanzamt anzuzeigen. 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten. […]" Das Grundstück war am 31.3.2012 nicht steuerverfangen (sog. Altgrundstück), weshalb grundsätzlich § 30 Abs. 4 EStG…
…Sinne des § 295a der Bundesabgabenordnung und ist dem Finanzamt anzuzeigen. 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten. […]" Das Grundstück war am 31.03.2012 nicht steuerverfangen (sog. Altgrundstück), weshalb § 30 Abs. 4 EStG…