…Abs. 8 EStG 1988 4 Abs. 8 EStG 1988 (§ 6 Z 2 EStG 1972) ordnet jedoch den sofortigen Abzug als Betriebsausgabe an (Aktivierungsverbot). Rz 1409: Pflegekosten sind die Aufwendungen für die Pflege des Bestandes (aus der Wiederaufforstung und Erstaufforstung), wie Dickungspflege (Läuterung), Astung und Bestandsdüngung…
…Wird jedoch eine Gestaltung mit unüblichen Vertragsbedingungen in Form einer Sale-and-lease-back-Konstruktion gewählt, um Steuervorteile zu lukrieren (etwa wegen des Aktivierungsverbotes für unkörperliche Wirtschaftsgüter), liegt Missbrauch vor. Wird beim Sale-and-lease-back wie in den beispielhaft angeführten Fällen das Wirtschaftsgut dem…
…durch Hingabe von Sachgütern oder durch Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten erbracht werden, wenn diesen im wirtschaftlichen Verkehr ein Geldwert beigemessen wird. 6.4.1.4 Finanzierungsaufwendungen Rz 2171: Die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen ist grundsätzlich unzulässig (Aktivierungsverbot). Ausnahmsweise ist im Falle von kreditfinanzierten Anzahlungen oder Vorauszahlungen im…
…4 UGB). Das Wahlrecht bezieht sich auf direkt zurechenbare Zinsen und auf Zinsen, die aus der gesamten Fremdfinanzierung des Unternehmens herausgeschlüsselt werden. Davon abgesehen unterliegen Zinsen einem Aktivierungsverbot. Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen dürfen nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Zinsersetzende Aufwendungen (Wertsicherungsbeträge, Damnum) sind wie Zinsen zu…
4.2.2 Unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens 4.2.2.1 Sachlicher Geltungsbereich Rz 623: Das Aktivierungsverbot des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 gilt sowohl für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung als auch durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Ergebnisse von im Auftrag durchgeführten Forschungen…
4.4.6 Gegenüberstellung Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 4.4.6.1 Gemeinsamkeiten Rz 686: Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Nur notwendiges Betriebsvermögen ist in die Gewinnermittlung einzubeziehen. Grund und Boden des Anlagevermögens…
…für: die Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen wie Übertragung stiller Reserven (nur bei - abnutzbarem und nichtabnutzbarem - Anlagevermögen), die Zulässigkeit einer AfA und einer Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (nur bei abnutzbarem Anlagevermögen), das Aktivierungsverbot unkörperlicher nicht entgeltlich erworbener Wirtschaftsgüter (nur bei Anlagevermögen), die Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes gemäß …
…ein Aktivierungswahlrecht (zB beim Firmenwert gemäß § 203 Abs. 5 UGB) oder ein Aktivierungsverbot besteht. Rz 2384: Wird Kapital unter einer Besserungsvereinbarung hingegeben, so ist damit für den Kapitalgeber ein - wenn auch erst später wieder auflebender - Anspruch auf Kapitalrückzahlung verbunden. Ungeachtet der zivilrechtlichen (insbesondere unternehmensrechtlichen) Wertung…
…1.12.1981, 81/14/0017). Forschungszuschuss Rz 508: Forschungszuschüsse an ein anderes Unternehmen stellen nur dann ein (selbständig) zu aktivierendes unkörperliches Wirtschaftsgut dar, wenn den Zuschüssen ein konkretes Nutzungsrecht des Zuschießenden an den Forschungsergebnissen gegenübersteht und nicht das Aktivierungsverbot nach § 4 Abs. 1 letzter…
…bestimmt ist (VwGH 21.10.1960, 0113/60). Homepage Rz 516a: Die Internet-Homepage des Betriebes stellt bei einer vorgesehenen längeren (zumindest einjährigen) Nutzung ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar. Soweit sie nicht selbst erstellt wurde (Aktivierungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988)…
…619: Die Abgrenzung Anlagevermögen - Umlaufvermögen bei unkörperlichen Wirtschaftsgütern ist vor allem in Hinblick auf das in § 4 Abs. 1 EStG 1988 normierte Aktivierungsverbot von Bedeutung; siehe Rz 623. Rz 620: Optionsrechte, die zur Veräußerung bestimmt sind oder die eine Laufzeit von unter einem Jahr haben…
…gemäß § 4 Abs. 6 EStG 1988), steht hierfür auch kein Investitionsfreibetrag zu. Für nicht entgeltlich erworbene unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die dem Aktivierungsverbot des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unterliegen, kann - sofern sie nicht ohnehin vom Ausschlusskatalog nach Maßgabe von § 11 Abs. 3…
…Bilanzierungsgrundsätze) | ✓ | IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (IAS 38 und IAS 2) | | Korrektur erforderlich | | Anpassung an das steuerliche Aktivierungsverbot | | Korrektur um etwaige nach IAS/IFRS vorgenommene Abschreibungen | ✓ | DERIVATIVER FIRMENWERT BEIM ASSET DEAL (IFRS 3 und IAS 36…
…entwickelt. Im Zuge der Entwicklung des ***6*** sind in den ersten Jahren hohe Kosten angefallen. Da es sich hierbei um Aufwendungen für ein selbst erstelltes immaterielles Wirtschaftsgut handelt, war die Aktivierung aufgrund des Aktivierungsverbotes für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter gem. § 197 (2) UGB nicht möglich…
…3 UGB vor. Sofern es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handle, käme das Aktivierungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 zur Anwendung. Die belangte Behörde legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung am 12.6.2012 zur weiteren Erledigung vor. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom…
…die Hilfsliteratur zur Erstellung des Buches darstellen. Den Hauptbestandteil des Buches bilden somit die vom Verlag selbst beigesteuerten Beiträge, weshalb es sich in der Gesamtbetrachtung um einen selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstand handelt, was ein Aktivierungsverbot gemäß § 197 Abs. 2 UGB nach sich zieht. Es wird beantragt…
…des Optionsrechtes entstanden sei und sei somit zu den Anschaffungskosten zu aktivieren gewesen. Der Verweis auf das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände würde demzufolge ins Leere gehen. Eine verdeckte Ausschüttung würde nicht vorliegen. Grundsätzlich seien eine Körperschaft selbst und ihre Anteilseigner als eigenständige Rechts-…
…aktivierte „Entwicklungskosten Software“, deren AfA wegen des Aktivierungsverbotes für selbst hergestellte unkörperliche Wirtschaftsgüter nicht anerkannt werde. In der Beschwerde bringt die Bf vor: Vom Gesamtdarlehen in Höhe von 243.000 Euro seien nach 2005 noch 230.200 Euro offen gewesen. Diese seien zum 31.12…
…Gläubigerschutzprinzipien nicht als Vermögen ausgewiesen werden. Dies komme auch im strikten Aktivierungsverbot von Lehrkosten und frustrierten Aufwendungen zum Ausdruck. Vor dem Hintergrund der unternehmensrechtlichen Bestimmungen sei daher die in ständiger Rechtsprechung vertretene Aktivierung von Restbuchwerten und Abbruchkosten als problematisch anzusehen, da dieser Aktivierung zwingend eine…
…Gläubigerschutzprinzipien nicht als Vermögen ausgewiesen werden. Dies komme auch im strikten Aktivierungsverbot von Lehrkosten und frustrierten Aufwendungen zum Ausdruck. Vor dem Hintergrund der unternehmensrechtlichen Bestimmungen sei daher die in ständiger Rechtssprechung vertretene Aktivierung von Restbuchwerten und Abbruchkosten als problematisch anzusehen, da dieser Aktivierung zwingend eine…