…wegen Abgabenhehlerei nach Maßgabe des § 17 FinStrG auf Verfall zu erkennen. Einem solchen Verfall unterliegen gemäß § 17 Abs. 2 lit. a FinStrG diejenigen Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen, also die Abgabenhehlerei, begangen wurde, samt Umschließungen. Es besteht kein Zweifel, dass ein Verfall der gegenständlichen Schmuggelware…
…angestellten Überlegung, das Bundesfinanzgericht hätte eben für den Fall, dass laut Beweislage die Beschwerdeführerin die ihr ursprünglich zur Last gelegte Tat (die Verzollungsumgehung) nicht begangen habe, zu prüfen, ob ihr gegenüber nicht stattdessen der Vorwurf zu erheben sei, sie habe eine (fahrlässige) Abgabenhehlerei gemäß § 37…
…85/16/0086, 27.5.1999, 99/16/0013). Es ist daher im gegenständlichen Fall tatsächlich von einer vorschriftswidrigen Verbringung der Goldschmuckwaren durch HG unter Mitwirkung des BG in das Zollgebiet in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2001 auszugehen. In objektiver Hinsicht…
…denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen oder auch Ergebnisse des durch die Einleitung…
…entsprechend der Belehrung des Schweizer Zollbeamten von sich aus beim Zollamt am Flughafen Wien angemeldet und bekannt gegeben, dass dieser zur Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union bestimmt ist, hätte dieses zweifellos alle notwendigen Schritte in die Wege leiten können, um die Durchführung eines externen…
…absichert. Auch derjenige der nur eine Halle zur Zwischenlagerung der Waren zur Verfügung stellt, kann sich beteiligen (Witte, RZ 20 zu Art. 202 ZK). Beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere unterstützt. Von der erfolgten Unterstützung ist aus…
…Das Wesen der Abgabenhehlerei im Sinne des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG bzw. der Monopolhehlerei im Sinne des § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG besteht in der Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen und somit verpönten Zustandes durch verschiedene, rechtlich gleichwertige, Verfügungen über eine…
…auf das Gepäck warten. Sie wollte in der Zwischenzeit vorgehen. Da die Beschwerdeführerin nichts weiter mit sich führte als die kleine Handtasche wurde die Amtshandlung beendet. Kurze Zeit darauf kam ***D*** in Begleitung seiner 3 Kinder durch den sog. Grünkanal und wurde ebenfalls zu einer…
…wurde. Die Zigaretten der Marke Memphis Classic und Memphis Blue stammen nach ihrem Produktionscode nachweislich aus Drittländern. Zur subjektiven Tatseite muss als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen…
…des Weiterverkaufs in das Steuergebiet in Kleinmengen in seinem Kofferraum von ***F*** (Deutschland) an seinen Heimatort in Österreich verbrachte, von dort aus diese Zigarren nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Gewerbetreibende (Lokalbesitzer) mit einem Preisaufschlag von 25 Prozent durch Versendung mit der Post verkaufte…
…es aber auch einen Sinn, dass er das Fahrzeug selbst eingebracht hat und nicht, wie nunmehr im Laufe des Verfahrens vorgebracht wurde, durch D. K. Es erscheint daher bei Betrachtung des Gesamtsachverhalts sehr wohl wahrscheinlicher, dass die Angaben des Bf gegenüber der MÜG Bangs den…
…absichert. Auch derjenige der nur eine Halle zur Zwischenlagerung der Waren zur Verfügung stellt, kann sich beteiligen (Witte, RZ 20 zu Art. 202 ZK). Beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere unterstützt. Von der erfolgten Unterstützung ist aus…
…der Bf. anlässlich seiner Einvernahme als Beschuldigter durch Organe der Finanzstrafbehörde erster Instanz Instanz das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den og. Einleitungsbescheid. Bei der Abgabenhehlerei handelt es sich um ein Delikt, das durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache, hinsichtlich welcher eine der…
…entsprechend der Belehrung des Schweizer Zollbeamten von sich aus beim Zollamt am Flughafen Wien angemeldet und bekannt gegeben, dass dieser zur Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union bestimmt ist, hätte dieses zweifellos alle notwendigen Schritte in die Wege leiten können, um die Durchführung eines externen…
…verhandelt; Das Tatbild der Abgabenhehlerei verwirklicht, wer einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben verkürzt wurden, auf irgendeine Weise, nach der demonstrativen Aufzählung auch durch kauf oder Pfandnahme an sich gebracht, also eine tatsächliche Verfügungsmacht über ihn erlangt hat. Der Begriff des Ansichbringens wird schon dadurch erfüllt…
…Bf. wegen gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a und 38 Abs. 1 FinStrG schuldig und verhängte eine Geldstrafe iHv. € 26.000,00. Der Strafberufung gab das Oberlandesgericht Linz am 23. Februar 2009, 10 Bs 23/09t, nicht Folge. Der Bf. hat…
…denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. In diesem Verfahrensstadium ist es jedoch noch nicht Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen oder auch Ergebnisse des durch die Einleitung…
…schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe erst dem anschließenden Untersuchungsverfahren zukommt. Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich u.a. der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen wurde, kauft. Der Monopolhehlerei…
…gekauft habe, wisse er nicht mehr. Es könnten 300 Stangen gewesen sein, aber auch etwas mehr. Bei der Abgabenhehlerei handelt es sich um ein Delikt, das durch verschiedene, rechtlich aber gleichwertige Verfügungen über eine Sache, hinsichtlich welcher eine der in § 37 Abs. 1 lit. a…
…ist jedermann, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt und damit fördert oder unterstützt. Selbst die persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Es können gesamtschuldnerisch selbst die Personen Zollschuldner werden, die einen sonstigen Beitrag leisten. Das Verhalten des Bf. ist…