…Abs. 1 FinStrG gegen E.D., in weiterer Folge als Beschwerdeführer (Bf.) bezeichnet, ausgesprochen, weil er fahrlässigerweise aus Abfindungsbrand hergestellte Spirituosen an andere als Gast- und Schankgewerbetreibende sowie Letztverbraucher, nämlich Firmen und Vereine, verkauft hat, wodurch die auf den betreffenden Spirituosen lastende Alkoholsteuer iHv. €…
…vor. Weiters führt das Zollamt in seiner Begründung aus, im Zuge der beim Buschenschank C erfolgten Nachschau sei festgestellt worden, dass die dort im Verkaufsregal gelagerten Flaschen mit dem Vermerk "Abfindungsbrand" gekennzeichnet gewesen seien. Gemäß § 58 AlkStG dürfe Alkohol jedoch nur aus selbstgewonnenen alkoholbildenden Stoffen…
…AlkStG vor. Weiters führt das Zollamt in seiner Begründung aus, im Zuge der beim Buschenschank erfolgten Nachschau sei festgestellt worden, dass die dort im Verkaufsregal gelagerten Flaschen mit dem Vermerk "Abfindungsbrand" gekennzeichnet gewesen seien. Gemäß § 58 AlkStG dürfe Alkohol jedoch nur aus selbstgewonnenen alkoholbildenden Stoffen…
…an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der BB, CC, befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Die BB habe nur…
…Wesentlichen ausgeführt, sie habe zu keinem Zeitpunkt ihren unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Ihr damals in den Regalen der Bauernecke des Sparmarktes BB befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang…
…Wesentlichen ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecke im Lagerhaus BB befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang…
…er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen des Bauernladens im Lagerhaus A und des Bauernladens B befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt…
…Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecke beim A, Adresse2, befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei - wie aus der Niederschrift vom 9. Jänner 2007 ersichtlich - immer auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…im Wesentlichen ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen des Bauernladens A befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Ihr damals in den Regalen des Bauernladens D, Adresse2, befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung…
…ausgeführt, sie habe zu keinem Zeitpunkt ihren unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Ihr damals in diversen Regalen im Bauernladen A in Adresse1, befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…Wesentlichen ausgeführt, sie habe zu keinem Zeitpunkt ihren unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Ihr damals in den Regalen der Bauernecke im Lagerhaus A befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf Ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang…
…sie habe zu keinem Zeitpunkt ihren unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Ihr damals in der Vinothek A und bei der Fa. B befindlicher Abfindungsbrand sei immer ihr Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf ihren Namen und ihre Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecke im Lagerhaus A, Adresse2, befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der…
…Bescheidbegründung zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals im Lagerhaus A befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecken im Lagerhaus A bzw. Lagerhaus B befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecke im Lagerhaus B., befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecke im Lagerhaus in Adresse2, befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. "Gutes vom Bauernhof" habe ihn beim Verkauf unterstützt. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung…
…ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals in den Regalen der Bauernecke im Lagerhaus B. befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei…
…Wesentlichen ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals im Bauernladen "Gutes vom Bauernhof"(Anmerkung: im Lagerhaus B.) befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. "Gutes vom Bauernhof" habe ihn nur beim Verkauf unterstützt. Der Eigentumsübergang…