Muster 2 - Begleitformular [Grafik] [Grafik]
4.2.2. Notifizierungs- und Begleitformular (1) Das Notifizierungs- und Begleitformular ist ein durch die EG-VerbringungsV geschaffenes Instrument, das zur Notifizierung und Begleitung von Abfalltransporten zu verwenden ist und auch als Beseitigungs- bzw. Verwertungsbescheinigung fungiert. Es besteht aus zwei Formularen, und zwar aus dem…
3.3.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung eines jeden notifizierungspflichtigen Transports von…
5.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 5.2.1.) und b)ein Notifizierungs- und Begleitformular (siehe Abschnitt…
4.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 4…
4.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Ausfuhr von Abfällen…
Muster 3 - Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall [Grafik] [Grafik] Vorgaben für Begleitscheine und die Meldung von Begleitscheindaten Auf Begleitscheinen und in der Meldung der Begleitscheindaten sind gemäß den §§ 9, 11, 13 und 14 ANV 2012 die jeweils zutreffenden Identifikationsnummern aus…
3.3. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr von Abfällen (Abschnitt 1.1.) sind erforderlich: a)eine Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 3…
3.3.2. Notifizierungs- und Begleitformular (1) Das Notifizierungs- und Begleitformular ist ein durch die EG-VerbringungsV geschaffenes Instrument, das zur Notifizierung und Begleitung von Abfalltransporten zu verwenden ist und auch als Beseitigungs- bzw. Verwertungsbescheinigung fungiert. Es besteht aus zwei Formularen, und zwar aus dem…
5.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Durchfuhr von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Durchfuhr…
6.1.2. Notifizierungs- und Begleitformular (1) Das Notifizierungs- und Begleitformular ist ein durch die EG-VerbringungsV geschaffenes Instrument, das zur Notifizierung und Begleitung von Abfallverbringungen zu verwenden ist und auch als Beseitigungs- bzw. Verwertungsbescheinigung fungiert. Es besteht aus zwei Formularen, und zwar aus dem…
5.2.2. Notifizierungs- und Begleitformular (1) Das Notifizierungs- und Begleitformular ist ein durch die EG-VerbringungsV geschaffenes Instrument, das zur Notifizierung und Begleitung von Abfalldurchfuhren zu verwenden ist und auch als Beseitigungs- bzw. Verwertungsbescheinigung fungiert. Es besteht aus zwei Formularen, und zwar aus dem…
9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…
6.1.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Verbringung von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Verbringung…
8.3. Gelbe Liste (1) Bei der Genehmigung der Einfuhr, der Ausfuhr, der Durchfuhr und der Verbringung innerhalb der Union der in Anhang IV und Anhang IVA der EG-VerbringungsV (Gelbe Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle besteht die Möglichkeit der stillschweigenden Zustimmung zur Abfallverbringung…
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…
6. Verbringen innerhalb der Union 6.1. Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten (1) Für die Verbringung von Abfällen (Abschnitt 1.1.) zwischen Mitgliedstaaten sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, außer es…
8.2.3. Durchfuhr von Grüne-Liste-Abfällen (1) Die Durchfuhrvon Abfällen von mehr als 20 kg der Grünen Abfallliste (Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV - siehe Anlage 1) ist von der Bewilligungspflicht gemäß § 69 AWG 2002 (Abschnitt 5.2. Abs…
Die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen…
Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik] [Grafik] [Grafik] .