Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Depotbank ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividendenerträge…
…Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der Umstand, dass jeder ADR-Inhaber…
…6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw. sein. Ebenso stellen American Depositary Receipts (ADR) und Global Depository Receipts (GDR) Zertifikate dar…
…Rückzahlungs-(Einlösungs)wert mindestens dem Nennwert und bei Wertpapieren ohne Nennwert mindestens dem Erstausgabepreis der Wertpapiere entspricht. Bei Schuldverschreibungen mit unbegrenzter Laufzeit (zB Open End-Zertifikate) muss die 100-prozentige Kapitalgarantie permanent gegeben sein, bei Schuldverschreibungen mit begrenzter Laufzeit jedenfalls am Ende der Laufzeit. Gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Igerz & Co, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Mag. Gerda Danzl-Gabl über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Igerz & Co, WTH GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, vom 19…
Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…
Sind in Österreich ansässige Investoren an einer US-Aktiengesellschaft beteiligt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Einkaufszentren befasst und die als (im wesentlichen steuerfreier) "Real Estate Investmenttrust" (REIT) konstituiert ist, so richtet sich die steuerliche Behandlung der von dieser Gesellschaft ausgeschütteten…