…erforderlich. Dies inbesondere deshalb, weil der Bw. auf Grund seiner Funktion - wie auch im gegenständlichen Fall - jederzeit mit überraschenden berufbedingten Abwesenheiten (u.U. auch von nicht genau abzuschätzender Dauer) rechnen muss. Fest steht, dass sich die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlungen nicht nur aus …
…durch bestetes wiederkehrendes Behaupten seiner Abwesenheit von seiner Ladungsanschrift den Fortgang eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens auf Dauer zu verhindern. Im gegenständlichen Fall ist nun der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Zustellversuches am 27. Dezember 2012, abgesehen davon, dass er sich berufsbedingt in seiner Kanzlei aufgehalten…
…In den Materialien zu dieser Bestimmung ist weiters ausgeführt, dass der Bedienstete auch im Falle einer überraschend notwendigen Einberufung in der Lage sein müsse unverzüglich seinen Dienst im Inland anzutreten. Demnach trifft die Verpflichtung zur Schaffung einer Wohnmöglichkeit im Inland den Bediensteten im Fall der…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei…
Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JD, M, M-Str. 1, vom 26. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 11. Mai 2004 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…
Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…
Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
…ein Betrag von 162,95 SFr ausbezahlt wurde. Dem in den Fahrspesenabrechnungen angeführten Reglement zufolge werden die halben Bahnkosten (2. Klasse) ab Landesgrenze ersetzt, wobei pro Semester von 20 Wochen ausgegangen wird und längere Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall, Militär etc. bei der Bemessung berücksichtig wird…
5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…