IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., A-Straße, G (nunmehr: L), vertreten durch Grießer & Keiler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, Gabelsbergerstraße 2, 9020 Klagenfurt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.4.2011…
…die die Ärzte "zwingen" würden eine entsprechende Anzahl von Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Diese Vorgangsweise werde auch bei anderen, laufenden Ärztefortbildungsseminaren angewandt. So müssten immer wieder Ganztagesseminare besucht werden, die dann laut "Fortbildungsplan" nur im Ausmaß von wenigen Stunden angerechnet würden. Der Bereich "Ärztesport" sei folgendermaßen…
Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…
Was die Aufwendungen für die Liftkarte, die ohnehin nur zur Hälfte beantragt wurden, anlangt, so muss diesen im Hinblick auf das eingangs beschriebene Aufteilungsverbot bei Wirtschaftsgütern, die in typisierender Betrachtungsweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, der Abzug zur Gänze versagt werden. Wenn auch - wie oben…
42.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366 Rz 10343: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienzusammenführung - Berufsoffizier des Bundesheeres (Rz 343 und Rz 354) (1994) Der Antragsteller ist Berufsoffizier des Bundesheeres. In der Zeit vom 28.7. bis 29.8.1992 war er im…
Veranstaltet ein inländisches Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 03.01.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 18.11.2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid…