… 31 Abs 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu geben, das angefochtene Straferkenntnis aufzuheben und das Strafverfahren wegen Verjährung einzustellen. Zur Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs 4 VwGG ist eine Revision…
…durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in § 31 Abs 1 VStG genannten Zeitpunkt. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: 1. die Zeit, während deren nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; 2. die Zeit, während…
…durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in § 31 Abs 1 VStG genannten Zeitpunkt. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: 1. die Zeit, während deren nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; 2. die Zeit, während…
…Behörde ist nicht zulässig, da keine Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung der Strafbarkeitsverjährung iSd § 31 Abs. 2 VStG von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es…
…der gemessen an der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre. Gemäß § 31 Abs. 2 VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch (Strafbarkeits-) Verjährung. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Abschluss der strafbaren Tätigkeit…
…27. März 2018 zur Post gegebenen Strafverfügung gesetzt worden sei. Gemäß § 31 Abs. 2 VStG 1991 erlösche die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre und beginne in dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt (im gegenständlichen Fall sei dies der 13. März…
…durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in § 31 Abs 1 VStG genannten Zeitpunkt. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: 1. die Zeit, während deren nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; 2. die Zeit, während…
…Z 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs.2 VStG…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist im gegenständlichen Fall nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer am 24. März 2014 zugestellten Strafverfügung gesetzt wurde. Weiters ist Fahrlässigkeit dann ohne weiteres anzunehmen…
…beträgt bei den Verwaltungsübertretungen der Gefährdung, Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Verfolgungshandlung ist nach § 32 Abs 2 VStG jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung…
…Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in § 31 Abs 1 VStG 1991 genannten Zeitpunkt (Strafbarkeitsverjährung). In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: 1. die Zeit, während deren nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; 2. die Zeit…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist im gegenständlichen Fall nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer am 24. März 2014 zugestellten Strafverfügung gesetzt wurde. Weiters ist Fahrlässigkeit dann ohne weiteres anzunehmen…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist im gegenständlichen Fall nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer am 24. März 2014 zugestellten Strafverfügung gesetzt wurde. Weiters ist Fahrlässigkeit dann ohne weiteres anzunehmen…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer erstmals am 11. April 2014 zur Post gebenen Strafverfügung gesetzt wurde. Eine Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer erstmals am 11. April 2014 zur Post gebenen Strafverfügung gesetzt wurde. Eine Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer erstmals am 11. April 2014 zur Post gebenen Strafverfügung gesetzt wurde. Eine Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer erstmals am 11. April 2014 zur Post gebenen Strafverfügung gesetzt wurde. Eine Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer erstmals am 11. April 2014 zur Post gebenen Strafverfügung gesetzt wurde. Eine Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde…
…beträgt bei den Verwaltungsübertretungen der Gefährdung, Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Verfolgungshandlung ist nach § 32 Abs 2 VStG jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung…
…Verkürzung oder Hinterziehung von Landes-, Bezirks oder Gemeindeabgaben ein Jahr (§ 31 Abs 2 VStG). Eine Verjährung ist im gegenständlichen Fall nicht eingetreten, da innerhalb dieser Frist eine Verfolgungshandlung mit einer am 24. März 2014 zugestellten Strafverfügung gesetzt wurde. Weiters ist Fahrlässigkeit dann ohne weiteres anzunehmen…