…Gewinnausschüttung 2002]: Mit Schreiben vom 18. April 2002 sei beim Finanzamt Linz der KESt Verzicht für die Gewinnausschüttung im Jahr 2002 in Höhe von 4,000.000,00 € vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist beantragt worden. Diesem Antrag sei unter Vorbehalt der Voraussetzungen für die…
…Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Bei der Rechtsvorgängerin der Berufungswerberin (Bw.) handelte es sich um eine inländische GmbH, deren ausländische Muttergesellschaft bis zu einem Gesellschafterwechsel im März 2003 (woraus sich das Fehlen der Behaltefrist im Sinne des § 94 a Abs. 1 Z…
…an der C seit 6.4.2009, an der D seit 8.9.2010 und an der E seit 8.9.2010 beteiligt. Die steuerlichen Buchwerte betragen insgesamt 1.776.242,07 €. Allerdings ist die zweijährige Behaltefrist des § 22 Abs. 4 UmgrStG nicht maßgeblich…
…Kapitalertragsteuer vorzuschreiben ist: Mit Schreiben vom 18. April 2002 sei beim Finanzamt Linz der KESt Verzicht für die Gewinnausschüttung im Jahr 2002 in Höhe von 4,000.000,00 € vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist beantragt worden. Diesem Antrag sei unter Vorbehalt der Voraussetzungen für…
…iHv € 3.301.540,00 beantragt und ausbezahlt. Die Voraussetzung zur Erlangung der IZP wurde hinsichtlich des Zuganges zum Anlagevermögen erfüllt. Die AP sieht aber hinsichtlich des Ausscheidens (höhere Gewalt) und der Behaltefrist, welche dem VwGH-Erkenntnis 2005/15/0156 folgend beurteilt wurde, Abweichungen…
…festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die strittigen Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist (50 % der Nutzungsdauer) weiterveräußert worden seien und diese Veräußerung ab Mietbeginn geplant gewesen sei. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 19.6.2009 Berufung erhoben und ausgeführt: Die Bw. beschäftige sich ua. mit…
…Berufung wurde diese Maßnahme bekämpft und stark verkürzt gerügt, im Gesetz sei keine Behaltefrist vorgesehen und die Qualifikation der Fahrzeuge als Anlagevermögen stehe außer Zweifel. In der Berufung beantragte die Berufungswerberin die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Das Rechtsmittel wurde durch das Finanzamt ohne Erlassung einer…
…Februar 2008 wurde zunächst darauf hingewiesen, dass der Gesetzestext keine (Mindest-)behaltefrist vorsehe und offensichtlich vom Gesetzgeber eine solche auch nicht beabsichtigt worden sei. Vielmehr sei durch die Einführung einer befristeten Investitionszuwachsprämie eine Ankurbelung der Konjunktur durch eine vermehrte Investitionstätigkeit der österreichischen Wirtschaft beabsichtigt worden…
…das Erkenntnis des VwGH vom 20.4.2006, 2005/15/0156, verwiesen werde. Im Gesetz sei eine Behaltefrist nicht vorgesehen. Auch aus dem zitierten VwGH-Erkenntnis ergebe sich nicht, dass prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer im Betrieb genutzt werden müssten. Die Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach über die Berufungen des Adr, vertreten durch Mag. WE Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 5400 Hallein, Davisstraße 7, vom 18. Mai 2007…
…August 2004, jeweils am 14. September 2006 veräußert wurden und somit die für die Inanspruchnahme der daraus gewährten Investitionszuwachsprämie erforderliche Behaltefrist nicht erfüllt wurde. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. Mai 2008 wurde die Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 mit € 70.178,90 festgesetzt…
…wie etwa Vorgängervorschriften wie IFB oder IP - keine gesetzliche Definition einer Behaltefrist. Der Gesetzgeber selbst habe daher als einzige Voraussetzung für die IZP den Investitionszuwachs in der vom Gesetz geforderten Weise verlangt. Die als Behaltefrist von der Behörde vorgesehene Frist über "einen längeren Zeitraum" sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die TU Pircher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, vom 17. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Dezember 2007 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2001 entschieden: Der Berufung gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 26. Juli 2001, vertreten durch Dr: Werner Walch, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. Juni 2001, GZ. 100/49024/97-148, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der A., 1000 Wien, A-Straße 11 - 13, vertreten durch Univ.-Dozent Dr. Friedrich Fraberger, LL.M…
…Es könne ihm aber wohl nicht zugemutet werden, dass sich auf den Gesetzgeber nicht verlassen brauche welche rückwirkend eine versteckte Behaltefrist über die Einkommensteuerrichtlinien einfüge. Der Steuerpflichtige habe sich daher nach Treu und Glauben auf die Gewährung der nicht rückzahlbaren Investitionszuwachsprämie verlassen und sehe in…
…Dr. Quantschnigg in der ÖStZ 2003 (ein Jahr nach Einführung der IZP), der darin nichts von Behaltefristen schrieb, sie vielmehr ausschloss. In den Folgejahren hätte das Transportwesen durch die Ostöffnung einschneidende und in dieser Tragweite unvorhersehbare Preiskämpfe. In Anbetracht der neuen Preissituation wären die in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und Beamter Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Beamtin Orasch Claudia über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Josef Gutl und HR Dr. Wilhelm Pistotnig im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Beschwerde der Bf., Adresse, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnortadresse, vom 23. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 25. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Arbeitnehmerveranlagung 2011 Der…