…Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese nach Eintreffen am bewilligten Ort unverzüglich anzuschreiben, wobei als "unverzügliche Anschreibung" die taggleiche Erfassung in den zollspezifischen Aufzeichnungen anzusehen sei; nur wenn die Waren zum Übernahmezeitpunkt lediglich in den Wareneingangsaufzeichnungen erfasst und diese Daten als Grundlage…
…Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese nach Eintreffen am bewilligten Ort unverzüglich anzuschreiben, wobei als "unverzügliche Anschreibung" die taggleiche Erfassung in den zollspezifischen Aufzeichnungen anzusehen sei; nur wenn die Waren zum Übernahmezeitpunkt lediglich in den Wareneingangsaufzeichnungen erfasst und diese Daten als Grundlage…
…Anschreibeverfahren und der Abgabe ergänzender Anmeldungen: Darnach seien diese nach Eintreffen am bewilligten Ort unverzüglich anzuschreiben, wobei als "unverzügliche Anschreibung" die taggleiche Erfassung in den zollspezifischen Aufzeichnungen anzusehen sei; nur wenn die Waren zum Übernahmezeitpunkt lediglich in den Wareneingangsaufzeichnungen erfasst und diese Daten als Grundlage…
…unmittelbar in das verwendete Zollprogramm eingegeben werden. Aus Sicht der Bfin sei damit die unverzügliche Anschreibung im Sinn der zollspezifischen Aufzeichnungen des Bewilligungsbescheides bewirkt worden. Auch die wiederholten Zollprüfungen in den letzten Jahren hätten diesbezüglich zu keinen Beanstandungen geführt, sodass bei der Bfin zwangsläufig der…
Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder an ein Gericht gekommen sein muss. Finanzvergehen sind die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen oder Verbände. Nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Adresse1, vertreten durch B, Rechtsanwälte, Adresse2, vom 1. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. August 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009-2, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch…
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Steuerpflichtige im Rahmen der Anwendungsbedingungen nicht verpflichtet, einen "schlüssigen" oder überzeugenden Nachweis der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen (EuGH vom 27.9.2007, Rs. C-409/04 Teleos u.a.). Insoweit berücksichtigt der EuGH…
…Bescheid beantragte die Bf. die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgabenerhöhung. Die Bf. kündigte im Berufungsverfahren die Nachreichung von Unterlagen an und brachte vor, dass laut ihren Aufzeichnungen zur WE-Nr. II die UID Nr. mit dem Firmennamen übereinstimme. Zur WE-Nr. III brachte die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 28. Dezember 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 23. November 2007, GZ. 123, betreffend Eingangsabgaben 2007 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes-Linz Wels…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 16. Mai 2007, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Es wird festgestellt, dass die buchmäßige Erfassung der entstandenen Zollschuld und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, Adr, vom 4. Februar 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 4. Jänner 2011, Zahl xxxxxx/xxxxx/2010, betreffend Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer entschieden: Die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 13. September 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 22. August 2011, GZ. 100000/49348/2011, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird dahingehend abgeändert, dass die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 29. Dezember 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 17. Dezember 2009, GZ. 000000000000/2009-4, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 18. August 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch D-GmbH, Adr1, vom 28. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. November 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
…dass die UID-Nr. Voraussetzung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ist. Der Buchnachweis ist zeitnah zu führen. Die für den buchmäßigen Nachweis erforderlichen Aufzeichnungen sind unmittelbar nach Ausführung des Umsatzes vorzunehmen, was jedoch nicht ausschließt, dass Angaben berichtigt oder ergänzt werden können, sofern diese Berichtigung oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft, 1090 Wien, Währinger Strasse 2-4, vom 3. April 1998 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 9. März 1998, Zl. 100/30852/98, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Martin Machold, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. September 1999, GZ. , betreffend Zollschuld 1999, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird gem. Art. 243 Abs. 1 und 2 lit b) Zollkodex…