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UFSS RV/0133-S/09Hochschullehrgang "Akademischer Wellness Manager" ist mangels zeitlicher Intensität keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…€ 2.137,80) sowie Kinderabsetzbeträge (€ 661,70) zurück. Es begründete dies damit, dass der von der Tochter der Bw besuchte Lehrgang nur berufsbegleitend organisiert sei und die zeitliche Intensität fehle (nur 400 bzw. 320 Stunden Unterricht pro Studienjahr - Vollzeitstudium ca. 1.500 Stunden)…

UFSW RV/3661-W/08Sprachkurse als Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

…weil die die Tochter des Bw. dadurch in keinem selbständigen Beruf ausgebildet wurde und die Kurse auch in zeitlicher Hinsicht die nötige Intensität nicht erreicht haben. Ferner waren die Sprachkurse auch keine notwendige Voraussetzung für das im Wintersemester 2008 begonnene Sprachstudium. Es wird nicht verkannt…

UFSW RV/0097-W/12Keine Berufsausbildung bei Besuch eines Kurses mit allgemeinen Lerninhalten vermittelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…den WIFI-Kursen zu prüfen, ob die Art der gewählten Ausbildung in zeitlicher Hinsicht eine genügend zielstrebige Berufsausbildung überhaupt ermögliche. Da laut Bestätigung der WIFI-Kurs "Buchhaltungspraxis 1" jeweils freitags 10 Wochen hindurch stattgefunden habe, reiche die zeitliche Intensität nicht aus, um die gesamte Zeit…

UFSG RV/0878-G/12Universitätslehrgang - keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2013

…die überwiegende) Arbeitskraft des Sohnes der Berufungswerberin gebunden hat. Dies vor dem Hintergrund, dass die zeitliche Intensität bei einem Vollzeitstudium - auf das akademische Jahr bezogen - mindestens bei 1.500 Stunden bzw. 60 ECTS-Punkten liegt. Dies entspricht bei gleichmäßiger Verteilung auf 12 Monate ohne Berücksichtigung…

UFSL RV/0163-L/12Ausbildung zur Fachsozialbetreuerin/Altenarbeit (Berufstätigenform)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2012

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/0073-L/13Vorstudienjahr - Sprachkurse in Griechisch und Hebräisch in Deutschland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2013

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/0365-L/12Vorbereitungszeit für Eignungsprüfung an der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2013

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSG RV/0533-G/12Ausbildung zum Notfallsanitäter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSG RV/0247-G/12Zwei Berufsausbildungen nebeneinander
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität gegeben…

UFSW RV/3414-W/12Bei einem Studium an der "Goetheanistischen Studienstätte" handelt es sich regelmäßig um eine Berufsausbildung iSd FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2013

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/0168-L/121. Familienbeihilfe für die Zeit nach der Matura 2. frühestmöglicher Zeitpunkt einer weiteren Ausbildung 3. Tests für ein Auswahlverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSW RV/3231-W/12Familienbeihilfenanspruch lediglich bei einer Ausbildungsintensität von 30 Wochenstunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…dessen Intensität pro Kalendermonat ankommt. Zu prüfen ist also, ob die behauptete Ausbildung während der Dauer der Blockveranstaltungen und der Vorbereitung für die abzulegenden Prüfungen und der Ausarbeitung von Hausarbeiten im jeweiligen Kalendermonat in quantitativer Hinsicht die volle Arbeitskraft gebunden hat. Die erforderliche zeitliche Intensität…

UFSG RV/0163-G/12Berufsausbildung ernsthaft und zielstrebig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/0121-L/11Ausbildung zur Fachsozialbetreuerin/Behindertenbegleitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/1277-L/11Ausbildung zum Behindertenbegleiter (Berufstätigenform)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2012

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/0284-L/10Ausbildung zur Kindergartenhelferin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/0584-L/09Familienbeihilfe für Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2011

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/1322-L/10Ausbildung zum Master of Business Administration an der Sales Manager Akademie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…wohingegen bei einem Regelstudium 30 Credits pro Semester zu erbringen seien. Die erforderliche zeitliche Intensität liege daher nicht vor. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 28.6.2010 Berufung erhoben. Laut Informationsblatt betreffend Familienbeihilfe für Studierende sei für das erste Studienjahr ein Studienerfolgsnachweis über…

UFSL RV/0741-L/09Ausbildung zur Rettungssanitäterin - Berufsausbildung liegt vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2011

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…

UFSL RV/1023-L/09SHIATSU-Ausbildung bindet nicht die volle Arbeitskraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…aber zeitlich nicht gestrafft und damit von (wesentlich) längerer Dauer, verbunden mit geringeren Anforderungen an den Auszubildenden, ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidend dabei ist, ob in den jeweils einzeln zu betrachtenden Monaten (§ 10 FLAG 1967 normiert den Monat als Anspruchszeitraum) eine entsprechende zeitliche Intensität…