…dass sie aus dem Formular zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie (E 108e) entnommen habe, dass eine Aufteilung der Investitionen auf die die beiden Wirtschaftsjahre nicht zwingend vorzunehmen sei, da durch die Textierung " der Investitionszuwachs des Kalenderjahres 2002 KANN insoweit im Rahmen der Veranlagung 2002 für die…
…erfasst der Bw 44 % der Wohnkosten. Dieser Aufteilungsschlüssel ist in den Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen aller Streitjahre explizit angeführt. Die Wohnung des Bw umfasst laut Wohnungsplan 76,48 m2 und verfügt über zwei Terrassen mit insgesamt 30,16 m2. Die Wohnung ist in Nord-Süd-Richtung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.P., W., K.St.gasse, vom 29. Jänner 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1, vertreten durch Mag.C.D., vom 23. September 1998 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1994 und 1995…
…vorher Miteigentümer gewesen sei, ist nicht nachvollziehbar. Erfolgt nämlich die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten - auf das Vorliegen mehrerer wirtschaftlicher Einheiten ist im Folgenden noch einzugehen - in der Weise, dass - wie im Berufungsfall - jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch…
…die anderen privat, so erfolgt aus einkommensteuerlicher Sicht eine Aufteilung des Gebäudes in einen betrieblichen und einen privaten Teil. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes/Gebäudeteils ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder als privater Raum einzustufen. Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen…
…das Jahr 2007 erhobenen Berufung vom 09. Juli 2007 wies der Bw ua darauf hin, dass die vom Finanzamt vorgenommene Aufteilung der Werbungskosten und der Normalabschreibung ausgehend von der Gesamtfläche unzutreffend sei. Wie aus dem Gutachten zu entnehmen sei, betrage die verbaute Fläche zwar 418…
…Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht, wenn lediglich ideelle Miteigentumsanteile übertragen werden; auch die Tatsache, dass dabei ein Beteiligter Alleineigentümer einer Liegenschaft…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…sondern nur 24,30%, weshalb eine entsprechende (weitere) Vorsteuerkürzung zu erfolgen habe. In der Stellungnahme zum Vorlagebericht anerkannte die Berufungswerberin (der Höhe nach) den letztangeführten Aufteilungsschlüssel und führte weiters aus: Im Hinblick auf die Frage, welche Verwaltungsakte und Verwaltungspraktiken von Behörden unter dem Begriff der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dipl.-Vw. Hubert Rauch, vom 24. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Juni 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…Form erfolge bereits seit 1. Jänner 1998 (Beweis: Meldungen an die AMA). Natürlich erfolge auch die grundbücherliche Aufteilung der Grundstücke wie oben dargestellt. Auf Grund der oben dargestellten Situation sei es nicht möglich den ha-Satz hinsichtlich der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlich genutzten Fläche so anzunehmen…
…Grundstück" - sohin als eine wirtschaftliche Einheit - bewertet ist, daneben die Gebäude gesondert als Superädifikate. Durch die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an…
…mündliche Berufungsverhandlung vor dem Senat erforderlich machen würden. B. EINHEITLICHE UND GESONDERTE FESTSTELLUNG VON EINKÜNFTEN für 2001 bis 2004: 1. Anlagevermögen - AUFTEILUNG auf GRUND UND BODEN und GEBÄUDE: Im Verfahren betreffend die Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2004 des J. M. und der M…
…ausgeführten Berufungen hinsichtlich Feststellungsbescheide 2003 bis 2006 v.09.06.2008 (F-Bescheide nach Betriebsprüfung)verwiesen. Seitens der Betriebsprüfung wurde zur Berufung wie folgt Stellung genommen: Die Begründungen für die Aufteilung der AfA und Betriebskosten der HG Bwin- sind der Niederschrift über die Schlussbesprechung Tz…
…einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen. Da der tatsächliche Kaufpreis vom Verkehrswert mehr oder weniger stark abweicht, ist die Voraussetzung für die Anwendung der Differenzmethode nicht erfüllt. Die Aufteilung hat daher zwingend nach der Methode des Sachwertverhältnisses zu erfolgen, wobei der Verkehrswert der gesamten Liegenschaft festgestellt wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A- GmbH, 0000 Wien, A-Straße 1, vertreten durch Dr. Heinz Wöber, 1150 Wien, Mariahilferstraße 209, vom 19. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 3. November 2010 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, KR Ing. Gottfried Parade und Herrn Robert Steinocher über die Berufung der Z., gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes A…