…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…Ansuchen sei jedoch in keiner Weise, etwa durch eine ziffernmäßige Darstellung der Einkommens- und Vermögenslage dargestellt worden, warum ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen bestehen solle. Die bloße Angabe, der Antragsteller habe vier Kinder und…
…der Höhe von 365.036,00 € aus. Es zeichne sich zwar im Jahr 2011 eine Erholung ab, aber die Situation bleibe weiterhin sehr angespannt. Es bestehe ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den bei der Bw. dadurch entstehenden Nachteilen. Die Bw…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…so ergebe sich ein monatliches Plus von 600,00 €. Darin könne kein wirtschaftliches Missverhältnis zur Entrichtung einer Abgabenschuld in Höhe von 2.848,57 € erblickt werden, sei es auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen. Es liege somit keinerlei Unbilligkeit vor und bestehe kein Raum…
…so ergebe sich ein monatliches Plus von 600,00 €. Darin könne kein wirtschaftliches Missverhältnis zur Entrichtung einer Abgabenschuld in Höhe von 2.848,57 € erblickt werden, sei es auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen. Es liege somit keinerlei Unbilligkeit vor und bestehe kein Raum…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…Nettoeinkommen von rund € 2.000,00 zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes und als Beitrag zum Lebensunterhalt seiner Familie. In Anbetracht dieser Einkommenssituation bestehe ein krasses wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Mit Bescheid vom 14…
…bisherigen Verfahren nicht geltend gemacht worden wären. Die geltend gemachte Einhebungsverjährung liege nicht vor. Die persönliche Unbilligkeit müsse sich als ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im persönlichen Bereich des Bw entstehenden Nachteilen darstellen. Im abgeschlossenen Zwangsausgleichsverfahren der A KG sei…
…was sich jedenfalls aus der wirtschaftlichen Situation der Bw ergebe. Unbillig sei eine Einhebung, wenn ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgabe und dem im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteils vorliegt, wobei z.B. die Gefährdung der Familie ein derartiges Missverhältnis darstelle. Mit Ersuchen um…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben, dass also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteils vorliege…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Dass die…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…Einnahmen erzielt hätte, wäre die Bw. wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen, eine derart qualifizierte Arbeitskraft zu wesentlichen Kosten zu beschäftigen. Ein wirtschaftliches Missverhältnis ergebe sich aber auch hinsichtlich der Höhe der festgesetzten Abgabe, wenn man diese den nicht vorhandenen Einkünften der Bw. gegenüber stelle…
…Einhebung der Abgabe in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Abgabepflichtigen oder den Steuergegenstand ergäben. Zwischen der Abgabeneinhebung und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen muss somit ein wirtschaftliches Missverhältnis vorliegen (VwGH 9.12…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…dieser Tätigkeit, sondern nur mehr geringe Pensionseinkünfte. Die Abdeckung der Steuerschuld führe zu einem krassen wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich der Antragstellerin entstehenden Nachteilen. Im Nachsichtsansuchen beantragte die Bw. für den Fall der Nichtgewährung der Nachsicht, die Gewährung…