…Jänner 2001 erfolgt. Die Umschuldung in eine wechselkursstabile Währung (ATS) sei somit außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Konvertierungen in eine zum ATS oder Euro wechselkurslabile Währung führten bei Spekulationsgeschäften mangels Zuflusses des Kursvorteiles zu keinen Einkünften aus Spekulationsgeschäften. ad 2) Durch die Nichtaufnahme der SFr…
…Vorgangsweise wird damit begründet, dass man bei Konvertierung ohne 'Euro-Zwischenschaltung' direkt vom Japanischen Yen in den Schweizer Franken gewechselt habe und man somit immer noch an eine zum Euro wechselkurslabile Währung gebunden sei. Aus diesem Grund seien die per 31. Dezember 2003 noch aushaftenden…
…297 und Pülzl, SWK-Heft 35/36/2002 generell geäußerten Bedenken, dass bei einer Transferierung in eine wechselkurslabile Währung die Verfügungsmöglichkeit über den noch unsicheren Vorteil erst im Zeitpunkt der Tilgung oder Konvertierung des Darlehens in Euro anzunehmen sei, werden in Pülzl, ÖStZ 2003/978…
…Konvertierungen hätten zur Gänze in einer zum Euro labilen Währung stattgefunden, nämlich von CHF in JPY bzw. umgekehrt. In Anlehnung an die Einkommensteuerrichtlinien werde festgehalten, dass im Zeitpunkt der Konvertierung in eine zum Schilling oder Euro wechselkurslabile Währung (hier CHF) mangels Zuflusses des Kursvorteiles keine…
…Konvertierung in eine zum Schilling oder Euro wechselkurslabile Währung keine Einkünfte aus Spekulationsgeschäft zu erfassen sind. Das erscheint insofern als wichtig, weil dadurch die gesamte Richtlinie zu relativieren ist. Der zweifellos auch bei einer Konvertierung in eine wechselkurslabile Währung zu erzielende Kursgewinn kann im Sinne…