…hinzuweisen, dass in vier von fünf Objekten umfangreiche Ausbauten und Sanierungen stattgefunden hätten, welche in Form von Fünfzehntel- bzw. Zehntelabsetzungen zu berücksichtigen wären. Entgegen der Rechtsmeinung der Behörde dienten alle Gebäude nicht der Erzielung von rechtserheblichen, d.h. steuerlich relevanten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…351). Selbst die gesetzliche Vermutung längerer Nutzungsdauer (66,67 Jahre) ändert daran nichts. Die weiteren bw. Ausführungen, wonach alle Gebäude nicht der Erzielung von rechtserheblichen steuerlich relevanten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern dazu dienen, die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks beizuschaffen, ändert an…
… 53 Abs. 7 BewG ist zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragsfähigkeit bebauter Grundstücke die gemäß Abs. 1 bis 6 ermittelte Summe aus dem Bodenwert und aus dem Gebäudewert um die in lit. a bis d festgesetzten Hundertsätze zu kürzen. Die Kürzung darf sich jedoch hinsichtlich des…
…Wirtschaftsgüter grundsätzlich nicht dem Tatbestand des Spekulationsgeschäftes, da sonst bei dem Verkauf von selbst hergestellten Objekten die Eigenleistung nachversteuert werden müsste. Selbst hergestellt sei ein Gebäude dann, wenn der Steuerpflichtige beträchtliche Eigenleistungen erbracht habe oder als Bauherr aufgetreten sei. Durch den Umfang der Herstellungsaufwendungen komme…
…mit € 79.792,33 und die Umsatzsteuer wird mit € -37.658,72 festgesetzt. Die (weiteren) Bemessungsgrundlagen sind dem Beiblatt zu entnehmen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin errichtete beginnend mit 1998 ein Gebäude, das ab dessen Fertigstellung im Jahr 2003 (so wie geplant) teils als Volksschule…