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47 767 Treffer572 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0554-S/09Bindung der Abgabenbehörde an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Verlassenschaftsgericht angenommenen und der Einantwortungsurkunde zugrunde gelegten Erbantrittserklärungen, Erhöhungsbetrag gemäß § 8 Abs 4 iZm Abs 5 als Mindeststeuer gestaltet,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2009

…ist. Die als verfassungswidrig erkannte Fassung des ErbStG ist damit - abgesehen von den Anlassfällen - bis zu diesem Zeitpunkt versteinert und kann nicht neuerlich angefochten werden (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts-und Schenkungssteuer). Da der Erblasser am 31. Juli 2007 verstorben ist, fällt…

UFSW RV/2849-W/11Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Mindeststeuer gem. § 8 Abs. 5 ErbStG kommt ein Abzug des Wertes eines allfälligen Fruchtgenussrechtes nicht in Betracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft. Dies bedeutet, dass das ErbStG auf alle bis zum 31. Juli 2008 verwirklichten Erwerbsvorgänge unverändert anzuwenden ist. Die als verfassungswidrig erkannte Fassung des ErbStG ist damit - abgesehen von den Anlassfällen - bis zu diesem Zeitpunkt versteinert und kann…

UFSW RV/2096-W/11Berücksichtigung des überschießenden Steuervorteils bei der Pflichtteilsberechtigten und Erbschaftssteuerwerte (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2012Teil 1/2

…herangezogenen Fassung des ErbStG steuerfrei. Nun zu den einzelnen Positionen, die vom Finanzamt gesondert erwähnt wurden: Zur Position 9) "SE" bezieht sich das Finanzamt auf einen Erbschaftssteuerwert (Aktenseite 29), der für einen Zeitraum berechnet wurde, nämlich vom 20.3.2000 bis zum 31.5.2000…

UFSW RV/0296-W/041. Die Ablebensversicherung, bei welcher die Witwe Bezugsberechtigte ist, stellt einen nicht erbschaftssteuerbaren Unterhalt dar. 2. Keine Verjährung, da das Finanzamt Unterbrechungshandlungen gesetzt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2011

…einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Gemäß § 209a Abs. 1 BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Nach § 323 Abs. 18 BAO in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2004, BGBl…

UFSW RV/0217-W/06Widerruf einer Stiftung durch einen von mehreren Stiftern/Verjährung des Erstattungsanspruches iSd § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…auf den Kommentar von Fellner zum ErbStG, § 33 verwiesen, wonach bei Erstattungen ebenfalls auf die Verjährung Bedacht zu nehmen sei. Die Verjährungsfrist laufe ab Fassung des Auflösungsbeschlusses. Daher sei im gegenständlichen Fall Verjährung eingetreten. Insbesondere die Oldtimer seien schon im Juli 1999 auf den Bw…

UFSG RV/0756-G/07Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…Erkenntnis vom 7. März 2007 hat der Verfassungsgerichtshof zu G 54/06 den Grundtatbestand § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl Nr. 141, als verfassungswidrig aufgehoben, wobei die Aufhebung erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft trat. Die Aufhebung wurde…

UFSG RV/0644-G/07Kein Anlassfall bei Erbschaftssteueraufhebung: Versteinerung der Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…31. Juli 2008 in Kraft trat. Art. 140 Abs. 7 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) besagt: "Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden oder hat der Verfassungsgerichtshof gemäß Abs. 4 ausgesprochen, dass ein Gesetz verfassungswidrig war, so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des…

UFSL RV/0021-L/02Bezahlung einer Forderung als Zuwendung unter Lebenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…Juni 2002) bis zum 31. Jänner 2003 möglich. Aus den ursprünglich unzulässigen Anträgen auf mündliche Verhandlung erwächst auf Grund der eindeutigen Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 12 BAO kein Recht auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung vor dem unabhängigen Finanzsenat (vgl. VwGH vom 16. 9. 2003, 2003…

UFSI RV/0520-I/09Die Anwendung des ErbStG 1955 auf vor dem 1. August 2008 verwirklichte Tatbestände ist nicht verfassungswidrig; die Steuerschuld entsteht - aufgrund der Erbantrittserklärung - mit dem Tod des Erblassers (= Erbanfall)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…des § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 mit Ablauf des 31. Juli 2008 durch den VfGH seien sämtliche nach diesem Stichtag erlassene Erbschaftssteuerbescheide "von sich aus" verfassungswidrig, ist daher nach dem Obgesagten entgegen zu halten, dass auf alle anderen vor der Aufhebung bzw. bis…

UFSL RV/0800-L/07Auf Nichtanlassfälle ist ErbStG-SchenkungsStG bis 31.7.2008 anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…die im Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung oder wenn eine solche unterbleibt, bei Beginn der nicht öffentlichen Beratung des Verfassungsgerichtshof im Normprüfungsverfahren beim Gerichtshof anhängig sind. Da mangels Anlasssfalleigenschaft das bis 31. Juli 2008 in Geltung befindliche Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 auf den gegenständlichen…

UFSL RV/0371-L/08Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 3 lit b ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2010

…um die Wertentwicklung von Grundstücken realitätsgerecht abzubilden. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur…

UFSW RV/3152-W/02Erbschaftssteuer-Endbesteuerung bei Anteilsrechte aus ausländischen Kapitalanlagefonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.03.2005

…17 ErbStG in der Fassung vor BGBl. I Nr. 106/1999 anzuwenden. Diese lautet wie folgt: "Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz sowie § 97 Abs. 2 erster bis…

UFSW RV/0543-W/05Übergabe auf den Todesfall - Steuerschuld entsteht bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

… 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits durch das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst durch das Erfüllungsgeschäft verwirklicht (vgl. VwGH 18. 4. 1997, 97/16/0047, 0048). In seinem Erkenntnis vom 29. 6. 2006, 2006/16/0009, ging der Verwaltungsgerichtshof in…

UFSL RV/0286-L/09Verfassungswidrigkeit des ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…Rechtsgrundlage für eine Abgabenvorschreibung fehle. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7.3.2007, G 54/06, den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer als verfassungswidrig aufgehoben und im Spruch bestimmt, dass diese Aufhebung mit Ablauf des 31.7.2008 in Kraft tritt…

UFSG RV/0564-G/07Der Berufungsfall bildet einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch, dass § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG verfassungswidrig war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

…7.634,60 vorgeschrieben. Der Kapitalwert des lebenslänglichen Fruchtgenussrechtes wurde mit € 38.283,36 ermittelt. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Fruchtgenusseinräumung unter einer mit Zusatzvereinbarung (datiert mit 24. Juni 2004) festgehaltenen aufschiebenden Bedingung erfolgt sei. Diese Bedingung sei jedoch…

UFSL RV/0689-L/08Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes .
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2008

…Tatbestand des § 1 Abs. 1 Zif 1 ErbStG bereits am 30. Juli 2006 verwirklicht. Da aber die Abgabenbehörden und somit auch der Unabhängige Finanzsenat an die Gesetze gebunden sind und diese - solange sie in Kraft sind - anzuwenden haben, war das bis zum 31. Juli 2008…

UFSL RV/0526-L/07Verfassungswidrigkeit des Grundtatbestandes "Erwerb von Todes wegen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…Juli 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Hinblick auf den Sachverhalt bezüglich Verfahren vor den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz wird auf die Berufungsentscheidung vom…

UFSL RV/1492-L/02Keine Steuerbefreiung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für Wertpapiere im Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…gem. § 34 Abs. 1 Z. 3 ErbStG anzuwenden auf alle Erwerbe von Todes wegen nach Personen, die in der Zeit vom 1. Juni 1996 bis 31. Dezember 1999 verstorben sind. § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG lautete in der ursprünglichen Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr…

UFSW RV/1425-W/07Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…2004/16/0143 u. a.), auf welche die Anlassfallwirkung ausgedehnt wurde, den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer nach §1 Abs.1 Z1 ErbStG 1955 als verfassungswidrig aufgehoben und im Spruch bestimmt hat, dass diese Aufhebung mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft tritt. Ist ein Gesetz…

UFSW RV/0360-W/05§ 15a ErbStG: Erwerb durch Erbübereinkommen nicht freibetragsschädlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Dezember 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt: | Die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG wird festgesetzt mit…