…ist die Beschwerdeeinbringung mit eintägiger Verspätung erfolgt und war schon aus diesem formellen Grund spruchgemäß zurückzuweisen. Auf inhaltliche Fragen der Beschwerdeschrift wie Verjährung oder Unklarheiten bezüglich der Beschlagnahme der verfahrensgegenständlichen Waren war daher nicht einzugehen und es werden diese Gegenstand des fortzusetzenden erstinstanzlichen Verfahrens ebenso…
…Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs.1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid vom 14. November 2001 leitete das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren nach § 33 Abs…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46827/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 8, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MW, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46828/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen AX, XY, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
…2000 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid vom 26. Juni 2000 leitete das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein Finanzstrafverfahren nach § 33 Abs…
…2010, Str.Nr. 1, mit dem die Beschwerde gegen den Zurücknahmebescheid vom 8. Februar 2010 als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. April 2009 leitete das Finanzamt für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat…
…Schwechat und Gerasdorf vom 25. November 2004, SN 003/2004/00072-001, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. November 2004 hat das Finanzamt für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf…
…Zl. 920000/90467/12/2010, wies das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch der Beschuldigten als verspätet eingebracht zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 10. Juni 2011, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Sie…
…ausreichend, um die Richtigkeit des Zustellvorgangs zu widerlegen. Von der Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist allfällige Beweise vorzubringen, die ihre Ausführungen untermauern könnten, hat die Berufungswerberin keinen Gebrauch gemacht. Die Einbringung der Berufung mit 5.5.2004 erfolgte daher verspätet. Linz, am 6. Dezember 2005
…Mai 1999, GZ. betreffend Zollschuld 1999, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b Bundesabgabenordnung (BAO) als verspätet zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…gegen den Bescheid vom 20. November 2007 gehandelt hat. Da die Zustellung dieses Bescheides am 27. November 2007 erfolgt ist, war die Rechtsmittelfirst zum Zeitpunkt der Einbringung der Berufung (27. Februar 2008) schon verspätet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 28. April 2008
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., vom 13. März 2010 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes X. vom 8. Februar 2010, Zl. a., betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…FinStrG) des Finanzamtes Wien 6/7/15 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. August 2007, SN 2006/00276-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28. August 2007 hat das Finanzamt Wien 6/7/15 als Finanzstrafbehörde erster…
…Auf dem Kuvert, mit welchem die Berufung beim Postamt überreicht wurde, befindet sich folgende Zeitangabe: "22SEP09-21:12". Damit steht fest, dass die Berufung verspätet, nämlich erst am 22. September 2009 (und erst um 21 Uhr 12), beim Postamt 1010 Wien abgegeben wurde. Das Ende…
…die Einbringung eines solchen eingewendet (vgl. die Eingabe vom 3.12.2012, wonach gegen diesen mit E-Mail vom30.11.2012 vorgehaltenen Sachverhalt keine Einwendungen bestehen). Der Vorlageantrag erweist sich daher als verspätet eingebracht. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 5. Dezember 2012
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen H.N., vertreten durch Mag. Augustine Sabine Karonitsch, Steuerberaterin, 1130 Wien, Himmelhofgasse 38, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Jänner 2007…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NN, Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in B, betreffend die Beschwerde vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried…