…des § 67 EStG unterliegende Bezüge gegeben. Der Berufungswerber beantragte die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Nach Direktvorlage ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung forderte der Unabhängige Finanzsenat den erwähnten Regierungsbeschluss der Landesregierung an, der von den Krankenanstalten in Kopie vorgelegt wurde…
…Februar 2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010): "8.4. Nachbarschaftshilfe/Verwaltungshilfe Definition Ist die Durchführung eines Prüfungsverfahren durch Organe der örtlich zuständigen Behörde unzulässig, nicht möglich oder erscheint es aus Gründen der Verwaltungsökonomie zweckmäßig, kann die Prüfung auch Organen einer anderen Behörde übertragen werden…
…§ 94f und 287 Abs. 4 BAO (Einschränkung mündlicher Bescheiderlassungen auf Verfahrensanordnungen, verfahrensleitende Verfügungen, sonstige Erledigungen ohne Bescheidcharakter und Verkündungen nach einer mündlichen Berufungsverhandlung) unzulässige - mündliche Bescheidverkündungen: Gestützt auf § 92 Abs. 1 lit. b BAO können u.a. Bescheide zur Festellung von abgabenrechtlich bedeutsamen Tatsachen erlassen…
…1 iVm § 276 Abs. 4 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit amtlichen Vordruck U 5 vom 27. Mai 2005 beantragte die Berufungswerberin (=Bw.) die Erstattung von Vorsteuern für 5/2007 bis 2/2008 in Höhe von 1.097,48 Euro. Dem Antrag wurden die vorsteuerbehafteten…
…Februar 2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010): "8.4. Nachbarschaftshilfe/Verwaltungshilfe Definition Ist die Durchführung eines Prüfungsverfahrens durch Organe der örtlich zuständigen Behörde unzulässig, nicht möglich oder erscheint es aus Gründen der Verwaltungsökonomie zweckmäßig, kann die Prüfung auch Organen einer anderen Behörde übertragen werden…
…1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid vom 3. Juli 2006 hat das Finanzamt Salzburg-Stadt K.P. gem. § 30 h Absatz 2 FLAG als Haftende für die Rückzahlung des von der Republik Österreich zu…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - die SJ - stellte mit Schreiben vom 20. Mai 2003 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998, 2000 und 2001 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.B., W., vertreten durch A.G., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Mai 2009 betreffend Gebühr für Gleichschriften entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
…Februar 2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010): "8.4. Nachbarschaftshilfe/Verwaltungshilfe Definition Ist die Durchführung eines Prüfungsverfahren durch Organe der örtlich zuständigen Behörde unzulässig, nicht möglich oder erscheint es aus Gründen der Verwaltungsökonomie zweckmäßig, kann die Prüfung auch Organen einer anderen Behörde übertragen werden…
…BAO für das Jahr 2000, zugestellt am 7. März 2006, entschieden: Die Berufung wird gem. § 273 Abs. 1 lit a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser…
…Instanz, wird vom Unabhängigen Finanzsenat gem § 276 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig im Sinne des § 273 Abs 1 lit a) BAO zurückgewiesen. Begründung Im März 1997 schrieb das Zollamt Innsbruck der A GmbH mit insgesamt vier Bescheiden jeweils eine kraft Gesetzes entstandene Zollschuld vor…
…1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Sachverhalt: Der Berufungswerberin wurde auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung mit den Bescheiden vom 19. Dezember 2003 die Umsatzsteuer für 2001 und 2002 vorgeschrieben. Bei der Umsatzsteuer für 2001 und 2002 ergaben sich Nachforderungen…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Sachverhalt: Die am 15. Jänner 2004 fällige Lohnsteuer für Dezember 2003 in Höhe von 11.298,26 € und der am 15. Jänner 2004 fällige Dienstgeberbeitrag für Dezember 2003 in Höhe von 3.149,28 €…
…Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Sachverhalt: Die Berufungswerberin hat am 24. November 2003 die Umsatzsteuer-Voranmeldung für August 2003 im elektronischem Wege eingebracht und eine Zahllast von 11.838,33 € bekannt gegeben, die am 28. November…
…Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Gegenständlichem Bescheid wird folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Der beim Finanzamt Y unter Steuernummer zzzz zur Erhebung von Einkommen- und Umsatzsteuer erfasste Berufungswerber wird nach ausgewiesener Aktenlage abgabenrechtlich von Steuerberater H. S. vertreten. Seit 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Kofler, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen der Bw GmbH, Gde X, S-Straße xx, vertreten durch die ST Steuerberatungsges.m.b.H., Gde…
…1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 27. Juli 2007 und die dazu ergangene Bescheidbegründung vom 23. Juli 2007 wurden beide an den Berufungswerber selbst adressiert und diesem zugestellt, obwohl laut den im Akt…
…1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Zu beurteilen war primär die Zulässigkeit des Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gemäß § 276 Abs 2 BA0 kann ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nur aufgrund…
…Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr.1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die G1. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Februar 1989 mit Sitz in Salzburg gegründet. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 1993 wurde das Stammkapital auf S 1,000.000,00 erhöht…
… 276 Abs. 4 BAO ist § 273 Abs. 1 BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO³, §273 Tz 6). Für die Bescheidqualität ist auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (Ritz…