…Nr. 79/1896) angeführten Beträge sowie über die Tabellen der unpfändbaren Freibeträge (Existenzminimum-Verordnung 2003 - ExMinV 2003) idF: BGBl. II Nr. 125/2003) der unpfändbare Betrag des Nettomonatslohnes des Berufungswerbers (laut seiner Angabe 1.312,43 €) 840,00 € beträgt, bleiben dem Berufungswerber monatlich…
…gemäß § 290a EO als beschränkt pfändbare Geldforderungen gelten und damit das Existenzminimum bzw. der unpfändbare Freibetrag von € 2.739,29 bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung vom 3. September 2009…
…dass das monatliche Einkommen unter dem Existenzminimum liege, ist entgegenzuhalten, dass es sich beim Existenzminimum lediglich um einen unpfändbaren Freibetrag handelt, so dass sich bei Übersteigen dieses Freibetrages - wie auch die Bw. selbst im Vorlageantrag ausführt - ein pfändbarer und zu überweisender Betrag ergibt. Es war…
…nicht aufzeigen, zumal der Bw. selbst ausführt, dass das Existenzminimum bei der Ermittlung und Berechnung des unpfändbaren Betrages durch den Drittschuldner berücksichtigt wird. Dies gilt auch für Versicherungsbeträge, die der Verpflichtete für sich oder einen unterhaltsberechtigten Angehörigen leistet. Jedoch sind diese nur dann auszuscheiden, wenn…
…keine Rechtswidrigkeit des Bescheides aufzeigen, zumal das Existenzminimum bei der Ermittlung und Berechnung des unpfändbaren Betrages durch den Drittschuldner zu berücksichtigen ist und bei der Einschränkung auf eine monatliche Überweisung von € 300,00 bei einem selbst einbekannten Nettoeinkommen von ca. € 1.400,00…
…Existenz gefährdet sei, ist auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 814,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2012) zu verweisen, von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der…