…davon aus, dass ihrerseits eine Berechtigung und keine Verpflichtung zur Vornahme von Investitionen vorliegt. Liegt aber keine Verpflichtung vor, so bleibt die Vertragsbestimmung unklar, wonach der Mietzins unter Berücksichtigung von im Vertrag unter Pkt. IV umschriebenen Maßnahmen mit S 5.000,- festgesetzt wird, steht dem…
…der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird." Bei § 17 GrEStG handelt es sich um eine…
…wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräusserer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der…
…ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. Die Nichterfüllung der Vertragsbestimmung bzw. die Ungültigkeit des Rechtsgeschäftes besteht nach Ansicht des Bw. darin, dass der Bescheid der Agrarbehörde vom 24. Juni 1992 dieses Anteilsrecht für Erloschen erklärte und somit die Verkäufer diese Vertragsbestimmung…
…wird, 2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftlich Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäfts beseitigt wird. § 17 Abs. 2 GrEStG bestimmt…
…2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund…
…2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäfts beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund…
…2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäfts beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund…
…festgehalten, dass die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen unberührt lasse. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gelte eine Regelung, die dem Vertragszweck und den Interessen der Vertragsparteien und den gesetzlichen Rahmenbedingungen am ehesten entspreche. Jene Vertragspunkte, die…
…wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. 3.wenn das Rechtsgeschäft ,das den Anspruch auf Übereignung begründet, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräusserer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der…
…wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und dieses beim…
…wenn der Erwerbsvorgang aufgrund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück ... Ist zur Durchführung einer…
…Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben…
…Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben…
…Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben…
…Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird." Die Tatbestände des § 17 GrEStG 1987 gründen auf eine…
…weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, 3. wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird. (2) Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich…
…Einzelpersonen oder Gruppen, die in Österreich ansässig sind, identische Argumente verwenden könnten, um ihre jeweiligen Diskriminierungsansprüche zu unterstützen, macht ihre Ansprüche per se nicht ungültig. Es ist sogar möglich, dass eine Mehrheit Diskriminierung relativ zu einer Eliteminderheit behauptet. Es ist mir bewusst, dass der österreichische…
…wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist und das wirtschaftliche Ergebnis des ungültigen Rechtsgeschäftes beseitigt wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und dieses beim…
…des Erwerbsvorganges deshalb gekommen ist, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden, behauptet weder der Bw. noch ergibt sich derartiges aus der Aktenlage. Selbst der Bw. ging nicht davon aus, dass es sich beim Kaufvertrag um ein ungültiges Rechtsgeschäft gehandelt hat. Dies wird schon dadurch erkennbar…