…116/1 von 947 m2 und in das GST-Nr. 116/2 von 732 m2. Mit Übergabevertrag vom 5.6.2003 übergab H. S. das neu gebildete unbebaute GST- Nr. 116/2 mit 732 m2 je zur ideellen Hälfte an C. H. und G. H…
…April 1998 veräußerte die Fa. Z. eines der neugebildeten Grundstücke mit einem kleinen Trenngrundstück im Gesamtausmaß von 764 m² anteilig an den Bw. und dessen Ehefrau um 629.625,00 S. Dieser Vertrag wurde am 22. April 1998 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in…
…April 1998 veräußerte die Fa. Z. eines der neugebildeten Grundstücke mit einem kleinen Trenngrundstück im Gesamtausmaß von 425 m² anteilig an die Bw. und deren Mann um 226.125,00 S und an Frau B. um 223.425,00 S. Dieser Vertrag wurde am 22…
…ein körperlicher Teil dieser wirtschaftlichen Einheit übertragen wurde, muss der für die Steuerfestsetzung maßgebliche Wert aus dem verhältnismäßigen Teil des Einheitswertes aus der gesamten Liegenschaft berechnet werden. An die Geschenknehmer wurde ein unbebautes Teilstück von 304 m² übertragen. Der anteilige Einheitswert war daher aus dem…
…die gesamte Liegenschaft, sondern nur ein körperlicher Teil dieser wirtschaftlichen Einheit übertragen wurde, muss der für die Steuerfestsetzung maßgebliche Wert aus dem verhältnismäßigen Teil des Einheitswertes aus der gesamten Liegenschaft berechnet werden. An die Geschenknehmer wurde ein unbebautes Teilstück von 304 m² übertragen. Der anteilige…
…eingebracht. Eingewendet wurde, der Wert des Grundstückes b KG z sei zu hoch bemessen worden, da das unbebaute Grundstück derzeit landwirtschaftlich genutzt werde und nicht als Baugrundstück diene. Die Bemessung des Einheitswertes sei somit nicht den Tatsachen entsprechend festgesetzt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner…
…1.1.2010, Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 2 BewG, Art des Steuergegenstandes: unbebautes Grundstück", führte die berufungswerbende Miteigentümergemeinschaft durch ihren Vertreter aus, der bescheidgegenständliche Grundbesitz werde seit jeher von KH aus D landwirtschaftlich genutzt und bestehe auch keine Absicht, daran etwas zu ändern. Die Fläche…