…siehe Beiblatt) in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden waren. Bei den verfahrensgegenständlichen aus China stammenden Waren handle es sich nicht wie in den Zollanmeldungen angeführt um Waren des KN-Codes 2519 10 00 sondern um totgebranntem (gesintertem) Magnesit des KN-Codes 2519 90 30…
…siehe Beiblatt) in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden waren. Bei den verfahrensgegenständlichen aus China stammenden Waren handle es sich nicht wie in den Zollanmeldungen angeführt um Waren des KN-Codes 2519 10 00 sondern um totgebranntem (gesintertem) Magnesit des KN-Codes 2519 90 30…
…in der Höhe von S 17.543,00 zur Vorschreibung. Bei den verfahrensgegenständlichen aus China stammenden Waren handle es sich nicht wie in den Zollanmeldungen angeführt um Waren des KN-Codes 2519 10 00 sondern um totgebranntem (gesintertem) Magnesit des KN-Codes 2519 90 30…