…den Betrag 1.175,88 € insgesamt eine Abgabenerhöhung von 4,32 + 12,23 = 16,55 € an. Betrachtet man Zeile Nr.3, so wäre der Ausgangswert 1010,48 € mit dem Verbuchungsdatum 27.4.2001 bis spätestens 15.5.2001 zu entrichten gewesen…
…Wien der Bf. die gemäß Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 erster Anstrich ZK iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG entstandene Zollschuld und eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG zur Entrichtung vor. Die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer und der Bezug habenden Abgabenerhöhung erfolgte…
…Im gegenständlichen Fall sei die bereits (teilweise) entrichtete Zahlungsschuld betreffend Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zwar auf dem Abgabenkonto zusammen mit den Abgabenerhöhungen verbucht, allerdings nicht verordnungskonform nachträglich buchmäßig erfasst worden. Betreffend die Abgabenerhöhungen sei der Antrag zurückzuweisen, weil die Abgabenerhöhung nicht wie Eingangs- oder Ausgangsabgaben buchmäßig…
…abgewiesen. 2) Den Berufungen betreffend Verspätungszuschläge bezüglich Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) wird teilweise Folge gegeben. Die betreffenden Bescheide werden abgeändert. Der Verspätungszuschlag betreffend Normverbrauchsabgabe wird mit mit 83,90 € (4% von 2.097,59 €) und betreffend Umsatzsteuer für…
…wenn die Abgaben (teilweise) unentrichtet blieben. Aus dem Protokoll zur Firmensanierung sei zwar ersichtlich, dass eine kompetente Beratung in Anspruch genommen worden sei, nicht jedoch, welche Maßnahmen durchgeführt worden seien. Die Maßnahmen könnten die schuldhafte Pflichtverletzung der Nichtentrichtung von Abgaben nicht sanieren. Aus den Aufzeichnungen…
…zu entrichten. Die im Haftungsbescheid enthaltene Umsatzsteuer 1997 bis 2001 sei veranlagt, jedoch nicht entrichtet worden. Für 1-12/97, 1-12/98, 1/99, 5/02, 6/02 und 7/02 sei die Umsatzsteuer vom Bw. selbst bemessen, jedoch nicht entrichtet worden. Da der…
…dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gem. Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld…
…den Bw. darin, dass er den sich ergebenden Nachforderungsbetrag weitaus später zu entrichten hatte. Wenn man den Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgaben, die nicht unerhebliche Umsatzsteuernachforderung und den damit verbundenen Zinsgewinn sowie das Ausmaß der Fristüberschreitung betrachtet, erscheint es als durchaus angemessen, dass…
…der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt ausgesetzt, in dem ein Rechtsbehelf gemäß Art. 243 eingelegt wird und zwar für die Dauer des Rechtsbehelfs. Entsteht gemäß § 108 ZollR-DG eine Zollschuld gemäß Art. 202 ZK, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten…
…der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt ausgesetzt, in dem ein Rechtsbehelf gemäß Art. 243 eingelegt wird und zwar für die Dauer des Rechtsbehelfs. Entsteht gemäß § 108 ZollR-DG eine Zollschuld gemäß Art. 202 ZK, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten…
…des Bw. teilweise stattgeben, indem das Finanzamt feststellte, dass gemäß § 207 Abs. 2 BAO für die Einkommenssteuerbescheide 1999 bis 2001 bereits Verjährung eingetreten sei. Die sonstigen Einkünfte wurden daher mit null angesetzt. Da jedoch der Nachweis von anzuerkennenden Unterhaltszahlungen nicht erbracht worden sei, wurden diese…
…entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Abgaben wie folgt festgesetzt: Die Eingangsabgaben Zoll in Höhe von 6.854,40 €, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 6.619,80 € und Tabaksteuer in Höhe von 14.344,60 € bleiben unverändert. Die Abgabenerhöhung gemäß…
…Mittel zur Entrichtung anderer Schuldigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Im gegenständlichen Fall wurden in der Zwischenzeit offensichtlich geringfügige Teile der strittigen Beträge entrichtet, sodass nur mehr etwas geringere Beträge ausgesetzt sind. Eine gänzliche Abstandnahme von der Festsetzung der durch die Betriebsprüfung festgestellten Abgabenerhöhungen würde somit…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…
…wurde den Berufungen gegen die Abgabenbescheide teilweise stattgegeben und die Höhe der Eingangsabgaben zuzüglich der Abgabenerhöhung mit insgesamt € 18.676,63 (S 256.996.-) festgesetzt. Gegen diese Berufungsvorentscheidungen wurde mit Eingabe vom 13. Juli 2001 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Mit einer weiteren Berufungsvorentscheidung…