…wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten zu beachten. Der Schuldspruch des Erstsenates wurde ausdrücklich nicht bekämpft. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Das gegenständliche Rechtsmittel des Beschuldigten richtet sich ausschließlich gegen die Strafhöhe. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der "Abfallunternehmen" A**** GmbH, früher 3580 T.-Stadt, Bahnhof-X-Straße 3, vertreten durch I.R., gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2001 bis 2005 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…als Begehren, nicht nur durch eine zu hohe Strafe, sondern im Lichte des Sachverhaltsvorbringens auch grundsätzlich nicht durch den Schuldspruch des Erstsenates belastet zu werden, weshalb das Berufungsbegehren als solches auf Einstellung des Verfahrens zu interpretieren ist. In der Sache selbst ist auszuführen: Gemäß § 119…
…nicht eingereicht und Vorauszahlungen nicht geleistet wurden und Abgabenverkürzungen bewirkt wurden. Der Schöffensenat könne nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Bestimmtheit einen auch nur bedingten Vorsatz betreffend die Unterlassung der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Leistung von Vorauszahlungen bzw. Wissentlichkeit in Bezug auf Abgabenverkürzungen feststellen…
…Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch zu Punkt 1) sowie im Strafausspruch und im Haftungsausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Der Berufungswerber (Bw.) ist schuldig, er hat als Geschäftsführer der Fa.G-GmbH fahrlässig durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen JÖ., Gastwirt, geb. am 19XX, whft. in M, vertreten durch die Dr. Gerald Büger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH., in 5270 Mauerkirchen, Heiligengeistgasse…
…abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen sei. Es sei daher mit Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., das längere Zurückliegen der Tat, die dem Bw. nicht…
…des Beschuldigten, des Amtsbeauftragten HR Dr. Werner Kraus sowie des Schriftführers Nikolaus Weihrauter durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt: Gemäß §§ 136, 157 FinStrG…
Die Höhe der Verfahrenskosten berechnet sich pauschal mit 10% der Höhe der Geldstrafe, maximal aber € 363,00 (§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Juli 2009
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., Bauarbeiter, geb. Dat. in J./Polen, wohnhaft Adr., vertreten durch Dr., Rechtsanwalt, Adr, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und…
i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß §§ 11, 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 20…
…nicht vergewissert. Darin liege ein Verschulden, sodass insofern ein Schuldspruch zu fällen und eine angemessene Geld- [und Ersatzfreiheitsstrafe] zu verhängen sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: M ist laut Veranlagungsakt zu StNr. 239/2991 (Finanzamt Linz) ein renommierter und wirtschaftlich sehr erfolgreicher Facharzt für Unfallchirurgie, welcher…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…
…VwGH 25.4.1996, 95/16/0244 - AnwBl 1996/6276 = ÖStZB 1997, 38). Ein Schuldspruch wegen Verzollungsumgehung durch W hätte daher den Nachweis eines unter dieses Tatbild subsumierbaren Sachverhaltes zur Voraussetzung. Eine Analyse der Aktenlage ergibt jedoch folgendes Bild: Am 8. April 2004 wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. RA, vom 22. März 2005 gegen die (undatierte) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien, Zl. 100/90.641/07/2003-AFB, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Der Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien…
…2007, StrNr. X, zu Recht erkannt: I. Aus Anlass der Berufung wird der erstinstanzliche Schuldspruch insofern ergänzt, als nach den Worten "des Finanzamtes Schwaz" die Wortfolge "Verkürzungen an" eingefügt wird. II. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das Erkenntnis in seinem Strafausspruch dahingehend abgeändert…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…