…Während die Fälle der Scheinkonkurrenz von Delikten wegen Spezialität, Konsumtion oder stillschweigender Subsidiarität zweier oder mehrerer Tatbestände im Wesentlichen im Wege der Auslegung und Anwendung der verschiedenen Straftatbestände festzustellen sind und dabei auch das verfassungsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art 4 Abs. 1 des 7…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. Februar 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 0000/0000) entschieden: Die Berufung…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., St., vertreten durch Mag. Alfred Schneider, Rechtsanwalt, 3180 Lilienfeld, Klosterrotte 4, vom 14. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten, vom 19. Juni 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Stiftung, G., vertreten durch Herrn Steuerberater, W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Herrn HR Dr. Gerhard Felmer und Herrn ADir. Josef Bartl, vom 12. Dezember 2006 betreffend Schenkungssteuer im…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gde F, L-Weg 11c, vertreten durch die Gantner Steuerberatung GmbH, 6700 Bludenz, Färberstraße 10a, vom 24. Februar 2003 gegen den Haftungs- und Zahlungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für das Jahr 1996 des Finanzamtes Feldkirch, vertreten…
notwendigen Element der Fremdüblichkeit mangle. So sei die in Aussicht gestellte Zession einer nicht existenten Forderung ein rechtliche Nullum und kein fremder Geschäftsherr, der ja in der Regel eine atypisch stille Beteiligung deshalb eingehe, um zu Eigenkapital zu kommen, hätte jemals akzeptiert, dass die vereinbarte…
…Bezug genommen. Damit hat die Bw, ohne dass ein vernünftiger Grund zum Zweifeln bestünde, die Auflage der STADT stillschweigend im Sinne des § 863 ABGB akzeptiert und damit zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung gemacht, deren Bestand vom Vorliegen einer formalen Beschlussfassung als Gesellschafterweisung unabhängig ist. Vielmehr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Zeitlhofer und die weiteren Mitglieder Mag. Roland Setina, Dr. Wolfgang Bartosch und Mag. Christiane Riel-Kinzer im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der "B-GmbH und Mitunternehmer" (die einzelnen "Beteiligten" sind im oa…
Dabei würde es sich um einen Irrtum der BP handeln. Die für den Forschungsfreibetrag verwendete Bemessungsgrundlage würde nicht mit den für die Weiterentwicklung und Verbesserung und daher zu den Herstellungskosten gehörigen Aufwendungen übereinstimmen. Eine richtige Beurteilung der sofortigen Abzugsfähigkeit des Patentankaufs müsse vielmehr aus der…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Ort, StraßeA, vertreten durch WT, Ort, StraßeB, vom 19. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17. Juli 2008 über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO betreffend 2006 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Marlise Tschantré, Walter Christian und Dr. Otmar Donnerer über die Berufung der G GmbH & Co KG, 8965 P, vertreten durch MGI Ennstal Steuerberatung Liezen, 8940 Liezen, Fronleichnamsweg 15/II…